Hallo!
Vielleicht kann mir wer von euch helfen, bevor ich mich beim Amt dumm stelle :-)
Im Steuerbescheid heißt es:
"Für das am x.xx.20xx geborene Kind wurde das Kindergeld oder
vergleichbare Leistungen mit dem gesetzlichen Mindestanspruch auf
Kindergeld angesetzt." (für beide Kinder)
Und:
"Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerliche
Freistellung des Existenzminimums Ihres Kindes/Ihrer Kinder durch den
Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen bewirkt wurde. Bei
der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wurden daher keine
Freibeträge für Kinder berücksichtigt."
Ich bin geschieden und habe von meinen zwei Kinder jeweils einen halben Freibetrag eingetragen. Zusammen also 1.0
Meine Ex-Frau bekommt das Kindergeld. Wieso wird mir das angerechnet, wenn ich das Kindergeld nicht bekomme??? Ich zahl ja Unterhalt.
Odeer versteh ich den Amts-Satz falsch???
Schon mal Danke!
Vielleicht kann mir wer von euch helfen, bevor ich mich beim Amt dumm stelle :-)
Im Steuerbescheid heißt es:
"Für das am x.xx.20xx geborene Kind wurde das Kindergeld oder
vergleichbare Leistungen mit dem gesetzlichen Mindestanspruch auf
Kindergeld angesetzt." (für beide Kinder)
Und:
"Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerliche
Freistellung des Existenzminimums Ihres Kindes/Ihrer Kinder durch den
Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen bewirkt wurde. Bei
der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wurden daher keine
Freibeträge für Kinder berücksichtigt."
Ich bin geschieden und habe von meinen zwei Kinder jeweils einen halben Freibetrag eingetragen. Zusammen also 1.0
Meine Ex-Frau bekommt das Kindergeld. Wieso wird mir das angerechnet, wenn ich das Kindergeld nicht bekomme??? Ich zahl ja Unterhalt.
Odeer versteh ich den Amts-Satz falsch???
Schon mal Danke!
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