Hallo,
ich habe als Student im letztem Jahr während der Semesterferien zeitgleich zwei Minijobs angenommen; einmal über Lohnsteuerklasse 1 und einmal über Lohnsteuerklasse 6. Bei dem Job über Klasse 6 wurden mir knapp 30€ Lohnsteuer abgezogen, die ich mir über Lohnsteuerausgleich zurückholen will. Ich mach das jetzt zum allerersten Mal
Mein Fragen:
Reicht es, wenn ich hierzu bei der Einkommenssteuererklärungen nur den Mantelbogen (Hauptvordruck) und die Anlage N beim Finanzamt abgeben? Ich frage, weil es sehr wenig aussieht: Auf dem Hauptvordruck nur die Allgmeinen Angaben und die Bankverbindung sowie bei der Anlage N nur die ersten 10 Zeilen Im Jahr 2010 hatte ich nur die beiden Minijobs mit knapp 1300€ brutto.
Muss ich die Lohnsteuerbescheinigungen, die mir vom Arbeitgeber zugeschickt worden sind, der Einkommenssteuererklärung in Kopie beilegen?
Vielen Dank!
ich habe als Student im letztem Jahr während der Semesterferien zeitgleich zwei Minijobs angenommen; einmal über Lohnsteuerklasse 1 und einmal über Lohnsteuerklasse 6. Bei dem Job über Klasse 6 wurden mir knapp 30€ Lohnsteuer abgezogen, die ich mir über Lohnsteuerausgleich zurückholen will. Ich mach das jetzt zum allerersten Mal
Mein Fragen:
Reicht es, wenn ich hierzu bei der Einkommenssteuererklärungen nur den Mantelbogen (Hauptvordruck) und die Anlage N beim Finanzamt abgeben? Ich frage, weil es sehr wenig aussieht: Auf dem Hauptvordruck nur die Allgmeinen Angaben und die Bankverbindung sowie bei der Anlage N nur die ersten 10 Zeilen Im Jahr 2010 hatte ich nur die beiden Minijobs mit knapp 1300€ brutto.
Muss ich die Lohnsteuerbescheinigungen, die mir vom Arbeitgeber zugeschickt worden sind, der Einkommenssteuererklärung in Kopie beilegen?
Vielen Dank!
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