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Gesellschafterdarlehen abzugsfähig?

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    Gesellschafterdarlehen abzugsfähig?

    Hallo,

    mal angenommen ich gebe meiner GmbH 2011 ein Darlehen über 50.000,- EUR zu einem normalen Zinssatz. Dann sind zukünftig sämtliche Einnahmen der Zinsen natürlich zu versteuern, aber wie ist das mit dem Ursprungsbetrag? Kann ich diesen in voller Höhe in meiner Steuererklärung 2011 irgendwie geltend machen?

    Wäre dankbar für schnelle Antworten...

    MfG

    #2
    AW: Gesellschafterdarlehen abzugsfähig?

    Das Darlehen selbst kann steuerlich nicht geltend gemacht werden. Eine evtl. erneute Überprüfung ist angebracht, falls es zu einem Darlehensverlust kommen sollte. Dann sind die Gesamtumstände zu würdigen. Aber grundsätzlich gilt, dass ein Darlehensverlust steuerlich nicht berücksichtigt werden kann.

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