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Volljähriges Kind nach Studienabbruch

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    Volljähriges Kind nach Studienabbruch

    Hallo,
    ich habe 2 Fragen:
    1. Wie muss ich die Anlage Kind ausfüllen, wenn das Kind (24 Jahre) ab Oktober 2010 das Studium abgebrochen und dann Hartz IV bekommen hat. (Kindergeld gab's bis einschl. Oktober, Bafög bis März 2010)

    2. Wie muss die Steuererklärung eines Azubi aussehen, der nur vermögenswirksame Leistungen geltend machen will.

    #2
    AW: Volljähriges Kind nach Studienabbruch

    1. zeitanteilig

    Ausbildung also vom 01.01.-31.10. Ebenso Kindergeld nur 10/12. Danach (01.11.-31.12.) evtl. Unterstützung in Anlage Unterhalt.

    2. kurz. Also Mantelbogen, Anlage N, Anlage VL

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