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Steuerklärung rückwirkend /Ausbildung

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    Steuerklärung rückwirkend /Ausbildung

    Hallo,

    hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.Ich bin zur Zeit noch in der Ausbildung, im Moment bin ich im zweiten Lehrjahr und zahle noch keine Steuern.
    Ich habe meine erste Steuererklärung schon im ersten Lehrjahr gemacht, weil ich über die Werbekostenpauschale von 920 € komme. Dachte ich bekomme dann was erstattet, (was aber logischerweise nicht so war, da ich nichts gezahlt habe)

    Mein Chef meinte jetzt irgendwas davon, dass ich ruhig die Steuererklärung für 2010 machen soll, da ich im dritten Lehrjahr , wenn ich Steuern zahle, die zwei Steuererklärungen von 2009 und 2010 rückwirkend geltend machen kann. Und dann auch die Kosten über die 920 € Werbekosten erstattet bekomme.

    Ist da was dran? Oder kann ich mir die Steuererklärung sparen?

    Hoffe mir kann jemand weiterhelfen!Habe im Internet nichts dazu gefunden...

    liebe Grüße und Danke

    #2
    AW: Steuerklärung rückwirkend /Ausbildung

    Natürlich können Sie jetzt auch noch Steuererklärungen für die Vorjahre geltend machen. Aber das macht grundsätzlich nur Sinn, wenn Sie in diesen Jahren Steuern gezahlt haben, die Sie zurückbekommen können. Eine zweite Alternative wäre ein sogenannter Verlustvortrag aus den Vorjahren. Dieser ergibt sich aber nur, wenn die Einnahmen aus der Lehrtätigkeit abzüglich der Werbungskosten in diesen Jahren einen negativen Betrag ergeben würden, der dann nach 2010 oder die Folgejahre vorgetragen wird und dort dazu beiträgt, dass Sie in diesen Jahren eine grössere Steuererstattung erreichen können.

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      #3
      AW: Steuerklärung rückwirkend /Ausbildung

      Nur zum Verständnis:

      Die "Kosten über 920,- €" bekommen Sie in keinem Fall erstattet - höchstens (anteilig) die für das jeweilige Jahr gezahlte Lohnsteuer. Wenn Sie aber das ganze Jahr über nichts gezahlt haben, bekommen Sie auch nichts erstattet.

      Wenn Sie nun ab 2011 monatlich Lohnsteuer bezahlen, können Sie die Aufwendungen aus den Vorjahren - wie von Korsika beschrieben - nur dann für 2011 ansetzen, wenn Sie insgesammt mehr Werbungskosten als Einnahmen hatten.

      Wenn Sie keine Lohnsteuer gezahlt haben können Sie sich also "die Steuererklärung" sparen. Es sei denn, Sie möchten noch die Arbeitnehmersparzulage (VL) festgesetzt bekommen. Da kommen Sie an einer Erklärung nicht vorbei.

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