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    Fahrtkostenerstattung

    Hallo Ihr lieben,

    ich habe da mal ne Frage... Seit Dezember habe ich einen neuen Job... Dort habe ich eine einfache Fahrtstrecke von 65 km... Das macht im Jahr 65*220 Tage* 0,30 EUR= 4290,00 EUR....

    Ich bezahle ca. 250,00 EUR Lohnsteuer im Monat, das macht im Jahr 3000,00 EUR...

    Wie hoch stehen die Chancen, dass ich die 3000,00 EUR wieder bekomme?
    Wie rechne ich aus, wie viel Steuererstattung ich von dem Fahrtgeld wieder bekomme?

    Es wäre super lieb, wenn Ihr mir helfen könntet... Ich bin am überlegen, ob ich den Job deshalb wechsle...

    Ganz liebe Grüße
    Eure Dedain

    #2
    AW: Fahrtkostenerstattung

    Dazu kann keine pauschale Aussage getroffen werden, es hängt vom Einzelfall ab und der Frage, wie hoch die steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen sind. Warum nutzen Sie nicht die Möglichkeit der individuellen Steuerberechnung im kostenlosen Steuerprogramm der Finanzverwaltung Elsterformular. Wenn Sie dort Ihre Daten eingeben erhalten Sie eine individuelle Steuerberchnung, der Sie konkret entnehmen können, was unter dem Strich aufgrund Ihrer persönlichen Verhältnisse herauskommt.

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      #3
      AW: Fahrtkostenerstattung

      stark vereinfacht: 4.290 Euro Fahrtkosten minus Pauschbetrag 920 Euro (wurde schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt) ergibt 3.370 WK mal Grenzsteuersatz geschätzt 25 % ergibt rund 850 Euro steuerliche Auswirkung.

      Für Details: Berechnen.

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        #4
        AW: Fahrtkostenerstattung

        die chancen rein aufgrund der fahrtkosten duerften gegen null gehen.

        der spitzensteuersatz liegt bei derzeit 42%, selbst wenn man also die bereits in der lohnsteuerberechnung berücksichtigten 920 euro werbungskostenpauschale anderweitig ausnutzt und soviel verdient, das man den spitzensteuersatz zahlt könnte man max. 42% der 4290 Euro als Steuerminderung erreichen (~1800)

        da 250 Euro monatliche Lohnsteuer jedoch eher auf ~2100 monatliches Einkommen schliessen lassen, sind wir vom spitzensteuersatz wohl noch weit entfernt und somit fällt die zu erwartende Summe noch deutlich niedriger aus...

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          #5
          AW: Fahrtkostenerstattung

          Die Rechnung mit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer, also tatsächlich 0,15 Euro je gefahrenem ist dazu noch eine Milchmädchenrechnung und schon lange ein Betrug am Arbeitnehmer. Der Unternehmer kann bei betrieblichen Fahrten die tatsächlichen Kosten für das Fahrzeug in den Betriebsausgaben ansetzen. Ansonsten würden in D kaum A6/A8, 5er oder 7er bzw. E- oder S-Klassen, geschweige denn die entsprechenden SUVs (ersetze V durch ff) gekauft werden. Kein neu gekauftes Auto ist unter 0,50 Euro pro Kilometer zu bewegen. Neben Spritkosten gehören Versicherung, Steuern, Wartung/Reparaturen und schließlich die Abnutzung zu den tatsächlichen Kosten des Fahrzeugs.

          Die Überlegungen für einen Jobwechsel aus finanziellen Gründen müssen also viel höher als

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            #6
            AW: Fahrtkostenerstattung

            Hallo Dedain,

            bevor versucht wird, den Fiskus an seinen Wegekosten zu beteiligen, sollten andere Lösungen untersucht werden.

            Aus der eigenen Situation eines Fernpendlers kann ich nur zum ÖPNV raten.
            Eine Monatskarte kostet wesentlich weniger als der Aufwand allein für die Verbrauchsmittel. Erst recht, wenn die Einführung neuer Spritsorten in Betracht gezogen wird. Ich ärgere mich jedenfalls jedesmal, wenn ich meine 58km mit dem eigenen PKW zurücklegen muß, statt mit dem ÖPNV.
            Ich bin mir dabei sehr wohl der Tatsache bewußt, dass dieser Rat in manchen Regionen der Republik nicht sinnvoll umgesetzt werden kann. Und es macht auch keinen Sinn, wenn zunächst ein 30 minütiger Fußmarsch zur Bushaltestelle erfolgen muss, - dann lieber von Anfang an mit dem eigenen PKW.
            Vielleicht gibt es nach einigen Monaten der Betriebszugehörigkeit auch fruchtbare Kontakt im Sinne einer Fahrgemeinschaft?
            Schließlich sollte der Arbeitgeber nach Erleichterungsmöglichkeiten gefragt werden: Fahrkostenzuschuß oder Betriebsbus vielleicht? Das Argument _Residenzpflicht_ ist mir dabei leider zu geläufig

            Ich wollte einfach meinen Senf dazu geben.
            Wie meine Vorposter schon geschrieben haben: Auch nur die reinen Verbrauchskosten wieder zu bekommen, ist weitestgehend aussichtslos. Eine *Vollkostenkalkulation* Ihres PKW, wie jeder Automobilclub sie für seine Mitglieder anfertigt, wird Ihnen schließlich die Tränen in die Augen treiben. Wenn Entwertung (bei ca. 30tkm im Jahr brauchen Sie alle 5 - 6 Jahre ein neues Auto) und entgangene Zinsen (das Geld für ein Auto könnten Sie auch auf die hohe Kante legen) einbezogen werden, stellen Sie selbst bei Ihrem Einkommen fest, dass Sie faktisch Geld zur Arbeit bringen, statt damit Ihren Lebensunterhalt und den Unterhalt Ihres PKW zu bestreiten
            Mit freundlichen Grüßen
            gez. D. Cremer

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