Hallo Forum,
bin etwas irritiert......auf der Einkommenssteuererklärung von 2009, heisst es
"Gesonderte Feststellung nach §10a Abs. 4 EStG
...über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung von x € mit Anbieter Nr. *, Zertifizierungsnummer u. Vertragsnummer so und so..
Ich habe keinen Riestervertrag !
Der Betrag aus der Bescheinigung nach §92 EStG meiner Pensionskasse wurde auf der zweiten Seite der Anlage AV eingetragen Beitrag (ohne Zulagen) x €. Zusätzlich wurde die Bescheinigung §10a mit der Einkommensteuererklärung beigefügt.
Für die zukünftige Steuererklärung 2010, liegt nur die Bescheinigung §92 EStG vor. Darin steht ganz unten " Da meine Einwilligung nicht vorliegt , wurden die Daten nach §10a EStG für geleistete Altersvorsorgebeiträge nicht an die ZfA gesandt".
Wurden nun meine bisherigen Beiträge der Pensionkasse wie eine Riesterförderung behandelt ?
Gruss stiiefel
bin etwas irritiert......auf der Einkommenssteuererklärung von 2009, heisst es
"Gesonderte Feststellung nach §10a Abs. 4 EStG
...über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung von x € mit Anbieter Nr. *, Zertifizierungsnummer u. Vertragsnummer so und so..
Ich habe keinen Riestervertrag !
Der Betrag aus der Bescheinigung nach §92 EStG meiner Pensionskasse wurde auf der zweiten Seite der Anlage AV eingetragen Beitrag (ohne Zulagen) x €. Zusätzlich wurde die Bescheinigung §10a mit der Einkommensteuererklärung beigefügt.
Für die zukünftige Steuererklärung 2010, liegt nur die Bescheinigung §92 EStG vor. Darin steht ganz unten " Da meine Einwilligung nicht vorliegt , wurden die Daten nach §10a EStG für geleistete Altersvorsorgebeiträge nicht an die ZfA gesandt".
Wurden nun meine bisherigen Beiträge der Pensionkasse wie eine Riesterförderung behandelt ?
Gruss stiiefel
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