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Private Krankenkzusatzversicherung

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    Private Krankenkzusatzversicherung

    Hallo ich habe ein kleines Problem mit unseren Zahnzusatzversicherungen. Laut Auskunft von unserer Versicherung sind diese als Zusatzversicherungen ab 2010 nicht mehr absetzbar. Weiter wurde mir gesagt ich könnte sie dennoch in die Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Das Finanzamt würde dann eine Günstigerprüfung durchführen. Meine Frage ist wo soll ich in dieser Anlage die Zahnzusatzversicherungen eintragen. Ich bin gesetzlich krankenversichert und mein Mann hat als Beamter freie Heilfürsorge. Unter der Zeile 35 bei private Kranken und Pflegeversicherung kann ich sie nicht eintragen, da keine Datenübertragung stattgefunden hat und auch laut Versicherung für diese Zusatzversicherungen keine Übertragung stattfindet. Unter der Zeile 45 bei weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen kann ich sie auch nicht eintragen, da ich der Datenübertragung logischerweise auch nicht widersprochen habe.
    Es wäre sehr nett wenn jemand eine Idee hätte wo ich diese Versicherungen ( Zeile ) eintragen muß / kann.

    Danke Fred12

    #2
    AW: Private Krankenkzusatzversicherung

    https://www.elster.de/anwenderforum/search.php?searchid=906999

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      #3
      AW: Private Krankenkzusatzversicherung

      zeile 35 setzt ja nicht voraus, das eine datenübertragung der PKV stattgefunden hat, sondern nur, das sie einer solchen nicht widersprochen haben ;-)

      ansonsten sollte zeile 30 auch genügen.

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        #4
        AW: Private Krankenkzusatzversicherung

        Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
        zeile 35 setzt ja nicht voraus, das eine datenübertragung der PKV stattgefunden hat, sondern nur, das sie einer solchen nicht widersprochen haben ;-)

        ansonsten sollte zeile 30 auch genügen.
        nein widersprochen habe ich nirgends aber angeblich kann man die Beiträge nur absetzen wenn die Daten auch elektronisch gemeldet wurden. Zeile 30 kann ich für meinen Mann eigentlich nicht nehmen da nicht gesetzlich krankenversichert ( Beamter ). Habe ich auch nie verstanden, weil das sind für mich private Krankenzusatzversicherungen und die gehören für mich eigentlich in Zeile 35. Bist du dir ganz sicher das die Zeile 35 keine Datenübertragung vorraussetzt sondern nur keinen Widerspruch. Wenn ja würde ich beides in Zeile 35 eintragen.

        Danke fred12

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          #5
          AW: Private Krankenkzusatzversicherung

          es kann fuer den steuerpflichtigen keine tatsaechliche datenuebertragung voraussetzen, denn darauf hat der steuerpflichtige gar keinen einfluss ... wenn die KV sagen wir mal aus schlampigkeit die daten nicht oder noch nicht uebertragen hat, kann der steuerpflichtige ja auch nicht dafuer bestraft werden, indem seine beiträge nicht anerkannt werden.

          ggf. muesste das finanzamt meiner meinung nach bei unklarheiten bzgl. solch eines eintrages wohl nachfragen/belege anfordern. wenn man sichergehen will, schickt man ein erklärendes anschreiben und belegt die ausgaben von vornherein.

          letzten endes duerfte es in der konstellation auch nicht von belang sein, ob man es in zeile 30 oder 35 einträgt, eine zusatzversicherung ist es in jedem fall.

          tatsaechlich sind diese beiträge (und das meinte die krankenkasse wohl in ihrer auskunft) nicht absetzbar, wenn bereits mit den beiträgen zur basisversorgung der hoechstbetrag von 1900/2800 euro ueberschritten wird. in dem falle koennte man sich das eintragen ganz sparen.

          sollte man aber im programm einfach an der berechnung sehen koennen (einmal mit und einmal ohne zusatzbeiträge berechnen lassen) - vorausgesetzt alles andere ist korrekt ausgefuellt ;-)

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