Moin, ich hab mehrere Fragen aber erstmal die die mir auf der seele brennt.
ich hab in dem kleinen heft für die lohnsteuer gelesen, dass man zur veranlagung verpflichtet ist, wenn man arbeitnehmer ist und beispielsweise eine rente bezieht.
bei mir sieht das nun so aus, das ich 2010 student war und halbwaisenrente bezogen hab und auch ca 500€lohnsteuer bezahlt (dual student). also bin ich ja verpflichtet eine erklärung zu machen oder nicht? wenn ja, dann versteh ich folgendes nicht:
auch 2009 war bei mir die gleiche situation (student+ halbwaisenrente) und ich habe keine mahnung vom finanzamt bekommen,dass ich doch eine veranlagung machen soll (hab 2009 ca 150 € steuern bezahlt)..
was passiert wenn man keine macht?sind die gezahlten steuern zu wenig und das finanzamt schert sich nicht drum??
vielen dank
grüße
ich hab in dem kleinen heft für die lohnsteuer gelesen, dass man zur veranlagung verpflichtet ist, wenn man arbeitnehmer ist und beispielsweise eine rente bezieht.
bei mir sieht das nun so aus, das ich 2010 student war und halbwaisenrente bezogen hab und auch ca 500€lohnsteuer bezahlt (dual student). also bin ich ja verpflichtet eine erklärung zu machen oder nicht? wenn ja, dann versteh ich folgendes nicht:
auch 2009 war bei mir die gleiche situation (student+ halbwaisenrente) und ich habe keine mahnung vom finanzamt bekommen,dass ich doch eine veranlagung machen soll (hab 2009 ca 150 € steuern bezahlt)..
was passiert wenn man keine macht?sind die gezahlten steuern zu wenig und das finanzamt schert sich nicht drum??
vielen dank
grüße
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