Hallo,
ich bin Student und habe nebenbei ein Gewerbe, daher muss ich jährlich eine Steuererklärung abgeben. Dabei handelt es sich um eine GbR. Kleinunternehmerregelung wird in Anspruch genommen.
Ich habe letztes Jahr ein 8 wöchiges Praktikum mit einem gesamt verdienst von ca 350€ gemacht. Nun ist die Frage ob ich das in Anlage N eintragen muss?
Auf der Lohnbescheinigung ist keine ETIN angegeben, weshalb es schwierig werden würde wenn ich etwas angebe.
Was ist zu tun? Muss es eingetragen werden, wenn ja wo und muss eine Kopie der Bescheinigungen dazu, oder kann ich diese Angabe weglassen?
Grüße
ich bin Student und habe nebenbei ein Gewerbe, daher muss ich jährlich eine Steuererklärung abgeben. Dabei handelt es sich um eine GbR. Kleinunternehmerregelung wird in Anspruch genommen.
Ich habe letztes Jahr ein 8 wöchiges Praktikum mit einem gesamt verdienst von ca 350€ gemacht. Nun ist die Frage ob ich das in Anlage N eintragen muss?
Auf der Lohnbescheinigung ist keine ETIN angegeben, weshalb es schwierig werden würde wenn ich etwas angebe.
Was ist zu tun? Muss es eingetragen werden, wenn ja wo und muss eine Kopie der Bescheinigungen dazu, oder kann ich diese Angabe weglassen?
Grüße
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