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    Praktikum eintragen?

    Hallo,

    ich bin Student und habe nebenbei ein Gewerbe, daher muss ich jährlich eine Steuererklärung abgeben. Dabei handelt es sich um eine GbR. Kleinunternehmerregelung wird in Anspruch genommen.

    Ich habe letztes Jahr ein 8 wöchiges Praktikum mit einem gesamt verdienst von ca 350€ gemacht. Nun ist die Frage ob ich das in Anlage N eintragen muss?

    Auf der Lohnbescheinigung ist keine ETIN angegeben, weshalb es schwierig werden würde wenn ich etwas angebe.

    Was ist zu tun? Muss es eingetragen werden, wenn ja wo und muss eine Kopie der Bescheinigungen dazu, oder kann ich diese Angabe weglassen?

    Grüße

    #2
    AW: Praktikum eintragen?

    wenn eine einkommenssteuererklärung abgegeben wird, sind darin alle einkuenfte zu erklären, soweit kein pauschalversteuerter minijob vorlag.
    da es eine lohnsteuerbescheinigung gibt, ist das wohl auch nicht der fall, somit eintragen.
    die fehlende etin ist unproblematisch, einfach leerlassen und den grünen hinweis bei der prüfung über `nicht mehr anzeigen´ ausblenden.

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      #3
      AW: Praktikum eintragen?

      Wenn ein Lohnsteuerbescheid gleich einer Entgeltabrechnung ist, dann werde ich das so machen.

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        #4
        AW: Praktikum eintragen?

        Nicht Lohnsteuerbescheid, sondern Lohnsteuerbescheinigung, und das ist keine Gehaltsabrechnung.

        Sicher, dass es kein pauschal versteuerter Minijob war?
        Falls doch, spielt der für die Einkommensteuer keine Rolle.

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          #5
          AW: Praktikum eintragen?

          nein ich habe mich explizit für ein Praktikum beworben.
          Steuern sind auf der Entgeltabrechnung keine abgezogen worden.

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            #6
            AW: Praktikum eintragen?

            wie man das kind nennt spielt keine rolle. ;-)

            es gibt entweder einen pauschal versteuerten minijob, da führt der arbeitgeber eben pauschal einen bestimmten betrag an steuern und sv-beiträgen ab. vom lohn selbst erfolgen aber keine abzuege, also kein arbeitnehmeranteil, den man bescheinigen könnte.

            für solch einen job muss man keine lohnsteuerkarte abgegeben haben. wenn fuer das praktikum aber eine lohnsteuerkarte abgegeben werden musste dann ist dies wie ein normaler job zu betrachten, auch wenn auf grund des niedrigen einkommens keine lohnsteuer faellig wurde. dann sollte es vom arbeitgeber auch eine lohnsteuerbescheinigung gegeben haben, die man in anlage N entsprechend abtippen kann.

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              #7
              AW: Praktikum eintragen?

              ah ok, also eine Lohnsteuerkarte wurde nicht abgegeben.
              also um nochmal sicher zu gehen, so ich benötige keine Anlage N für das Praktikum?

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