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    keine Steuerberechnung

    Nach Ausfüllen aller Steuerformulare und fehlerloser Plausibilitätsprüfung sollte das Programm eine Steuerberechnung durchführen. Das klappt nicht. Es kommen die Meldungen:Überprüfen sie die Eintragungen im Formular Kind und überprüfen Sie die Abbruchhinweise.

    Es gibt aber keine Abbruchhinweise und das Formular Kinder habe zigmal durchgeschaut. Es ist alles richtig eingetragen.

    Wer kann mir einen Tipp geben?

    #2
    AW: keine Steuerberechnung

    Welches Programm benutzt Du denn?

    Was wurde auf der Anlage Kind im Einzelnen eingetragen?

    Die Abbruchhinweise stehen normalerweise in der PDF-Datei, die sich bei der Steuerberechnung öffnet, auch wenn die eigentliche Steuerberechnung dann fehlt.

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      #3
      AW: keine Steuerberechnung

      ich habe 2 Kinder, die studieren und auswärts wohnen. Das 1. Kind schon seit 3 Jahren. Also habe ich die Adresse des Kindes eingetragen. Zusätzlich habe ich den Punkt für auswärtige Unterbringung angekreutzt. Dafür gibt es ja einen Pauschalbetrag. Desweiteren habe ich angekreutzt, dass das Kind keine eigenen Einkünfte hat und das ich Kindergeld beziehe.

      Die gleichen Angaben habe ich für das 2. Kind gemacht, nur das dieses Kind erst 2010 ausgezogen ist.

      Ja, die Abbruchhinweise stehen in einer PDF-Ansicht.

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        #4
        AW: keine Steuerberechnung

        Zitat von karolina Beitrag anzeigen
        Ja, die Abbruchhinweise stehen in einer PDF-Ansicht.
        Hallo karolina,

        gibt es doch Abruchhinweise, wenn ja wie lauten sie den konkret ?
        Oder welche Nummer haben diese ?

        Ist ein Kind etwa in 2010 volljährig geworden, da gibt es manchmal Probleme mit der Eintragung. Manchmal musste man genau das Datum des Geburtstages als Beginn Datum eintragen.

        Tschüß

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          #5
          AW: keine Steuerberechnung

          Ich habe mal in ELSTER-Formular Eintragungen zu 2 Kindern von Eheleuten gemacht, um zu prüfen ob es auch bei mir Probleme gibt. Adresse im Inland von Januar bis Dezember + Freibeträge für das ganze Jahr.

          Geburtsdatum 01.07.1985 (25. Lebensjahr am 01.07.2010 vollendet)

          "AHW Abbruch-Hinweise
          Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen
          Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis."

          Trage ich anschließend in Zeile 20 ein, dass das Kind vom 01.01.2005 - 31.12.2005 für 12 Monate Grundwehrdienst/Zivildienst geleistet hat, verlängert das Programm entsprechend die Frist, in der einem Kindergeld + Kinderfreibetrag zustehen. Die Steuerberechnung funktioniert dann.


          Geburtsdatum 01.07.1992 (18. Lebensjahr am 01.07.2010 vollendet)

          Die Steuerberechnung funktioniert selbst bei der Eingabe von 01.01.2010 - 31.12.2010 bei auswärtiger Unterbringung und gewährt automatisch höchstens für 6 Monate den Freibetrag, da das Kind nur ein halbes Jahr volljährig war.

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