In meiner Hausgeldabrechnung wird die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen obwohl sie in den Einzelpositionen mit abgerechnet wird. Dadurch wird der Vorsteuerabzug unmöglich, somit kann ich die Aufwendungen nur als Betriebskosten geltend machen. Ist das vom Gesetzgeber so gewollt, oder liegt der Fehler bei der Hausverwaltung?
Danke für die Antworten.
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