Hallo,
ich sitze gerade an einer (freiwilligen) Steuererklärung für 2009 und frage mich, welche "Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge" ich in der Anlage KAP angeben darf / muss / soll.
Zur Situation: Es existieren drei zusätzliche Kapitalerträge. Dummerweise wurde der Pauschbetrag nicht angepasst und ist daher unglücklich aufgeteilt.
- Kapitalertrag 1 liegt über dem in Anspruch genommenen Pauschbetrag, d.h. hier wurde Kapitalertragssteuer bezahlt
- Kapitalertrag 2 und 3 liegen deutlich darunter, d.h. hier wurde jeweils keine Kapitalertragssteuer bezahlt
Ich weiß, dass die Angabe freigestellt ist, ob ich etwas angebe oder nicht. In meinem Fall würde es aber wohl Sinn machen.
Nach einigem, was ich inzwischen als Halbwissen im Internet und von Bekannten gehört habe, könnte ich auch Kapitalertrag Nummer 1 angeben und die anderen beiden weglassen (also gar nicht angeben). Das würde laut einem PC-Steuererklärungsprogramm das ich benutze mehr Rückerstattung bedeuten.
Ich will mich da aber nicht in Illegalitäten begeben, darum meine Frage: Ist das so richtig, oder muss ich (wenn ich Kapitalerträge angebe) alle Erträge angeben?
(normaler Angestellter, alle zusätzlichen Kapitalerträge aus nicht selbstständiger Arbeit)
Viele Dank für jede erhellende Antwort!
ich sitze gerade an einer (freiwilligen) Steuererklärung für 2009 und frage mich, welche "Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge" ich in der Anlage KAP angeben darf / muss / soll.
Zur Situation: Es existieren drei zusätzliche Kapitalerträge. Dummerweise wurde der Pauschbetrag nicht angepasst und ist daher unglücklich aufgeteilt.
- Kapitalertrag 1 liegt über dem in Anspruch genommenen Pauschbetrag, d.h. hier wurde Kapitalertragssteuer bezahlt
- Kapitalertrag 2 und 3 liegen deutlich darunter, d.h. hier wurde jeweils keine Kapitalertragssteuer bezahlt
Ich weiß, dass die Angabe freigestellt ist, ob ich etwas angebe oder nicht. In meinem Fall würde es aber wohl Sinn machen.
Nach einigem, was ich inzwischen als Halbwissen im Internet und von Bekannten gehört habe, könnte ich auch Kapitalertrag Nummer 1 angeben und die anderen beiden weglassen (also gar nicht angeben). Das würde laut einem PC-Steuererklärungsprogramm das ich benutze mehr Rückerstattung bedeuten.
Ich will mich da aber nicht in Illegalitäten begeben, darum meine Frage: Ist das so richtig, oder muss ich (wenn ich Kapitalerträge angebe) alle Erträge angeben?
(normaler Angestellter, alle zusätzlichen Kapitalerträge aus nicht selbstständiger Arbeit)
Viele Dank für jede erhellende Antwort!
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