Ich habe durch Autorentätigkeit bei einem Sachbuch jährliche Nebeneinkünfte von ca. 1000€. Bisher habe ich in der jährlichen Einkommenssteuererklärung das komplette Honorar in der Anlage S angegeben. Bei der Steuererklärung 2009 wurde ich zum ersten Mal aufgefordert, eine Gewinnermittlung zu erstellen. Ich habe jetzt eine formlose Gewinnermittlung erstellt und dort 25% als Betriebskostenpauschale abgezogen. Jetzt ist mir nicht klar, was ich in der Anlage S eintragen soll: Kompletthonorar oder Honorar minus 25%. Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann. Danke.
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Gewinnermittlung bei nebenberuflicher Autorentätigkeit
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Acker
AW: Gewinnermittlung bei nebenberuflicher Autorentätigkeit
Zu dem Thema habe ich noch eine Frage an bea: Hattest Du deine Einnahmen nur in Anlage S angeben und das wars? Oder hast Du vorher das Formular "Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit" ausgefüllt und an das Finanzamt übermittelt?
LG
Acker
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