Hallo,
Im Jahr 2009 habe ich noch studiert, für dieses Jahre habe ich einen Verlustvortrag beantragt. Ich hatte in dem Jahr:
- Werbungskosten in Höhre von 2100€ sowie
- ´Nicht versteuerbare Einnahmen in Höhre von 2400€ (es handelt sich hier um die Vergütung eines Pflichtpaktikums)
Können in diesen Fall ,die nicht zu versteuerten Einnahmen mit den Werbungskosten verrechnet werden?
Dann würde es auch kein Verlustvortrag für dieses Jahr geben?
Im Jahr 2009 habe ich noch studiert, für dieses Jahre habe ich einen Verlustvortrag beantragt. Ich hatte in dem Jahr:
- Werbungskosten in Höhre von 2100€ sowie
- ´Nicht versteuerbare Einnahmen in Höhre von 2400€ (es handelt sich hier um die Vergütung eines Pflichtpaktikums)
Können in diesen Fall ,die nicht zu versteuerten Einnahmen mit den Werbungskosten verrechnet werden?
Dann würde es auch kein Verlustvortrag für dieses Jahr geben?
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