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Verlustvortrag

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    Verlustvortrag

    Hallo,

    Im Jahr 2009 habe ich noch studiert, für dieses Jahre habe ich einen Verlustvortrag beantragt. Ich hatte in dem Jahr:
    - Werbungskosten in Höhre von 2100€ sowie
    - ´Nicht versteuerbare Einnahmen in Höhre von 2400€ (es handelt sich hier um die Vergütung eines Pflichtpaktikums)
    Können in diesen Fall ,die nicht zu versteuerten Einnahmen mit den Werbungskosten verrechnet werden?
    Dann würde es auch kein Verlustvortrag für dieses Jahr geben?

    #2
    AW: Verlustvortrag

    was soll `nicht versteuerbare einnahmen´ heissen, bzw. woraus soll sich begründen, das die Vergütung nicht steuerpflichtig ist?

    Vermutlich ist damit nur gemeint, das auf Grund der geringen Summe keine Lohnsteuern angefallen sind. steuerpflichtige einnahmen werden es trotzdem sein, solange man unter dem grundfreibetrag liegt, fallen halt nur (noch) keine steuern an.

    demnach wäre die annahme richtig, das die werbungskosten zuerst gegen die einnahmen gerechnet werden und somit am ende kein verlust zum vortragen uebrigbleibt.

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