Nachdem in 2009 ein Verlust in der Erklärung entstand, wurde dieser nach 2008 übertragen.
Die Reststeuern 2008 wurden voll erstattet.
Neue Sachverhalte ergaben noch Verluste für 2008 und 2007.
In der Abrechnung 2008 wurde nun der Verlust zurück genommen und nur die neuen Angaben verarbeitet. Demzufolge keine Erstattung.
Wieso kann der Vortrag nicht stehen bleiben und der neu entstehende Verlust nach § 10 EStG nach 2007 zurückgetragen werden?
Hierdurch entstände in 2007 ein Verlust und durch die Nachbuchungen könnte ein Rücktrag nach 2006 erfolgen. Ist doch eine klare Abarbeitung nach § 10 EStG.
Oder liege ich falsch?
Wer kennt sich hier aus?
Die Reststeuern 2008 wurden voll erstattet.
Neue Sachverhalte ergaben noch Verluste für 2008 und 2007.
In der Abrechnung 2008 wurde nun der Verlust zurück genommen und nur die neuen Angaben verarbeitet. Demzufolge keine Erstattung.
Wieso kann der Vortrag nicht stehen bleiben und der neu entstehende Verlust nach § 10 EStG nach 2007 zurückgetragen werden?
Hierdurch entstände in 2007 ein Verlust und durch die Nachbuchungen könnte ein Rücktrag nach 2006 erfolgen. Ist doch eine klare Abarbeitung nach § 10 EStG.
Oder liege ich falsch?
Wer kennt sich hier aus?
Kommentar