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Verlustrücktrag

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    Verlustrücktrag

    Nachdem in 2009 ein Verlust in der Erklärung entstand, wurde dieser nach 2008 übertragen.
    Die Reststeuern 2008 wurden voll erstattet.
    Neue Sachverhalte ergaben noch Verluste für 2008 und 2007.
    In der Abrechnung 2008 wurde nun der Verlust zurück genommen und nur die neuen Angaben verarbeitet. Demzufolge keine Erstattung.
    Wieso kann der Vortrag nicht stehen bleiben und der neu entstehende Verlust nach § 10 EStG nach 2007 zurückgetragen werden?
    Hierdurch entstände in 2007 ein Verlust und durch die Nachbuchungen könnte ein Rücktrag nach 2006 erfolgen. Ist doch eine klare Abarbeitung nach § 10 EStG.
    Oder liege ich falsch?
    Wer kennt sich hier aus?

    #2
    AW: Verlustrücktrag

    Das wird eigentlich nicht anders gehandhabt als bei der Abgabe auf Papiervordrucken.

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      #3
      AW: Verlustrücktrag

      Danke für die Antwort. Heißt das jetzt, dass meine Auffassung richtig ist oder die des FA?

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        #4
        AW: Verlustrücktrag

        Also rein rechtlich ist es wie folgt:
        Ein entstehender Verlust MUSS von amtwegen bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von null Euro ins Jahr davor getragen werden. Bleibt noch ein negativer Betrag übrig ist dieser als Verlustvortrag in das folgende Jahr zu übernehmen.

        Der Verlust aus 2007 muss somit nach 2006 zurückgetragen werden. Zusätzlich kann der Verlust aus 2008 aber nicht nach 2006 zurückgetragen werden (das wären 2 Jahre). Ein Rücktrag darf somit immer nur in das davorherige Jahr erfolgen.

        Ist der Gesamtbetrag der Einkünfte in 2007 schon null Euro kann auch kein Rücktrag aus 2008 erfolgen. Dieser Verlust wird dann vorgetragen.

        Zusätzlich kann man noch sagen, dass man den Rücktrag komplett widerrufen oder auf einen bestimmten Betrag begrenzen kann.

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          #5
          AW: Verlustrücktrag

          Danke, dass hilft mir schon weiter.
          Spezielle Nachfrage:
          Wenn der Verlustrücktrag nach 2008 gemacht wurde, darf dieser wieder zurück genommen werden, weil weitere Verluste in 2008 bekannt werden und somit 2008 nicht nur Null Steuern sondern ein Verlust entsteht?
          Dieser Verlust in 2008 könnte dann nach 2007 doch zurückgetragen werden.
          Dieses führte dann in 2007 zu einer Erstattung.
          Weitere Defizite für 2007 wiederum danach gebucht, führten zu einer Erstattung der Steuern in 2007 und die neuen Verluste aus 2007 könnten wiederum nach 2006 gebucht werden. Richtig oder falsch?

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            #6
            AW: Verlustrücktrag

            Spezielle Nachfrage:
            Wenn der Verlustrücktrag nach 2008 gemacht wurde, darf dieser wieder zurück genommen werden, weil weitere Verluste in 2008 bekannt werden und somit 2008 nicht nur Null Steuern sondern ein Verlust entsteht?

            Antwort: Wenn 2008 ein Verlust, also ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte entsteht, DARF gar kein Verlustrücktrag mehr von 2009 nach 2008 gemacht werden. Dieser wirkt sich ja auch gar nicht aus.

            Dieser Verlust in 2008 könnte dann nach 2007 doch zurückgetragen werden.
            Dieses führte dann in 2007 zu einer Erstattung.
            Weitere Defizite für 2007 wiederum danach gebucht, führten zu einer Erstattung der Steuern in 2007 und die neuen Verluste aus 2007 könnten wiederum nach 2006 gebucht werden.

            Antwort: Wenn die Verluste aus 2007 stammen und diese zu einem negativen Geamtbetrag der Einkünfte in 2007 führen, dann darf ein Rücktrag nach 2006 erfolgen.
            Wenn also in 2007 bereits ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte ist, dann dürfen die Verluste aus 2008 nur nach 2009 vorgetragen werden.

            Hilft das?

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              #7
              AW: Verlustrücktrag

              Danke für die Ausführungen. Leider komme ich erst heute dazu, zu antworten.
              Somit hat leider das Finanzamt recht.

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