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Fernlehrgang Abitur

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    Fernlehrgang Abitur

    Guten Tag,

    ich bin etwas verunsichert, was das Absetzen meiner Studiengebühren für einen Fernlehrgang Abitur (wird neben einer Vollzeitanstellung gemacht) angeht und hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

    Um in meinem Beruf weiterzukommen benötige ich ein Studium und für das Studium benötige ich das Abitur. Kann ich die Studiengebühren und die damit im Zusammenhang anfallenden Arbeitsmittel als Werbungskosten absetzen, oder muss ich diese als Sonderausgaben angeben?

    Vielen Dank für die die Unterstützung!

    #2
    Soweit mir bekannt ist, zählen "Abitur" und "Fachabitur" zur Allgemeinen Schulausbildung, die nicht auf die künftige Ausübung eines Berufs ausgerichtet ist. Sprich - weder Werbungskosten noch Sonderausgaben. Ebenso werden von der Finanzverwaltung die Kosten für das 1. Studium abgelehnt.

    ... nach kurzer Suche ...
    § 12 Nr. 5 Einkommensteuergesetz - Nicht abzugsfähige Ausgaben
    Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium, wenn diese nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden.

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      #3
      AW: Fernlehrgang Abitur

      aber Sonderausgaben sind die Kosten für das Erststudium schon.

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        #4
        AW: Fernlehrgang Abitur

        Ja, aber nur für das Studium - nicht für das Abitur.

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          #5
          AW: Fernlehrgang Abitur

          Es ist doch aber keine erstmalige Berufsausbildung?! Ich habe schon eine abgeschlossene Ausbildung als Rechtsanwalt- und Notarfachangestellte. Zählt das nicht irgendwie mit?

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            #6
            AW: Fernlehrgang Abitur

            Wenn es eine Fortbildung / Aufbau auf dem bisher ausgeübten Beruf ist (also z. B. ein Jura-Studium, um vom ReNo zum Anwalt "aufzusteigen"), dann kann es als Werbungskosten angesetzt werden - das letzte Wort hat natürlich immer das Finanzamt.

            Aber wie gesagt: nur das spätere Studium, nicht das Abitur - das ist zu allgemein und nicht direkt mit einem bestimmten Beruf in Verbindung zu bringen.

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