Hallo,
ich habe ein Problem mit meinen Steuerbescheid für 2010, ich bin der Meinung das Finanzamt hat die Vorsorgeaufwendung für mich und meinen Frau falsch berechnet.
Ich habe am 14.03.2011 meinen Steuerbescheid bekommen. Dabei ist mir aufgefallen, dass es bei den Vorsorgeaufwendungen eine Abweichung zu meiner Steuersoftware (Wiso 2010) gibt. Leider habe ich aber erst jetzt herausgefunden, dass der Steuerbescheid nach meiner Meinung falsch ist. Es wurde im Steuerbescheid nur ein Höchstbetrag von 3.800€ für die Vorsorgeaufwendungen nach §10 (4) EstG festgesetzt (Zusammenveranlagung). Meine Ehefrau hat aber keine Bezüge erhalten nach § 3 Nummer 9, 14, 57 oder 62 EstG, dadurch müsste sich doch ein Vorsorgeaufwandhöchstbetrag in Höhe von 4.700€ ergeben.
Kann mir jemand beantworten ob ich hiermit richtig liege?
Wenn ja, habe ich gleich noch eine Frage die Einspruchsfrist ist ja schon abgelaufen, kann ich sonst irgendwie gegen den Bescheid vorgehen?
Der Steuerbescheid wurde nach §165 Abs. 1 Satz 2 AO festgesetzt.
Wäre klasse wenn mir jemand antworten geben könnte!
Mit freundlichen Grüßen
thermo357
ich habe ein Problem mit meinen Steuerbescheid für 2010, ich bin der Meinung das Finanzamt hat die Vorsorgeaufwendung für mich und meinen Frau falsch berechnet.
Ich habe am 14.03.2011 meinen Steuerbescheid bekommen. Dabei ist mir aufgefallen, dass es bei den Vorsorgeaufwendungen eine Abweichung zu meiner Steuersoftware (Wiso 2010) gibt. Leider habe ich aber erst jetzt herausgefunden, dass der Steuerbescheid nach meiner Meinung falsch ist. Es wurde im Steuerbescheid nur ein Höchstbetrag von 3.800€ für die Vorsorgeaufwendungen nach §10 (4) EstG festgesetzt (Zusammenveranlagung). Meine Ehefrau hat aber keine Bezüge erhalten nach § 3 Nummer 9, 14, 57 oder 62 EstG, dadurch müsste sich doch ein Vorsorgeaufwandhöchstbetrag in Höhe von 4.700€ ergeben.
Kann mir jemand beantworten ob ich hiermit richtig liege?
Wenn ja, habe ich gleich noch eine Frage die Einspruchsfrist ist ja schon abgelaufen, kann ich sonst irgendwie gegen den Bescheid vorgehen?
Der Steuerbescheid wurde nach §165 Abs. 1 Satz 2 AO festgesetzt.
Wäre klasse wenn mir jemand antworten geben könnte!
Mit freundlichen Grüßen
thermo357
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