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Muss ich einer gemeinsamen Erklärung zustimmen???

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    Muss ich einer gemeinsamen Erklärung zustimmen???

    Hallo,

    ich würde mich freuen, wenn mir jemand folgende Frage beantworten kann.

    Ich lebe seit 2010 von meinem Mann getrennt. Dieser hat nun 2009 eine Steuererklärung eingereicht und möchte, dass ich diese unterzeichne. Er hatte Stkl. 3, ich die 5. Ich möchte diese aber nicht unterzeichen, da ich minimale 400 €-Einkünfte hatte, zusätzlich aber jede Menge Sonderausgaben, bedingt durch eine Fortbildung und Jobsuche. Für mich ergäbe sich ggf. ein Verlust, welchen ich vortragen kann.

    Muss ich der gemeinsamen Veranlagung zustimmen? Hat das irgendwelche Konsequenzen für mich für 2009, wenn ich es nicht tue?

    Hat es weiterhin -unterhaltsrechtliche- Konsequenzen, wenn ich auch 2010 die getrennte Veranlagung wähle. Hier waren meine Einnahmen höher und wurden nach Kl. 5 besteuert und ich hatte auch hier viele Sonderausgaben. Ich möchte somit die Differenz zur Stlkl. 2 vom Finanzamt erstattet haben.

    Vielen Dank im Voraus.

    Herzliche Güße Ella

    #2
    AW: Muss ich einer gemeinsamen Erklärung zustimmen???

    Hallo Ella1

    zustimmen musst du nicht. Du kannst eine eigene Erklärung abgeben.
    Soweit ich weis führen aber Sonderausgaben (Krankenversicherung...) nicht zu einem Verlustvortrag. Aber die Kosten die Du meinst (Fortbildung und Jobsuche) gehören eher in den Bereich Werbungskosten, und da kann schon ein Verlustvortrag entstehen.

    Natürlich kommt er besser, da du wenig verdient hast und ihr nach Splittingtabelle versteuer werdet. Wenn du dir aber mit deinem Ex einig bist und Ihr klärt wie die Steuererstattung aufgeteilt wird, kannst du einer Zusammenveranblagung zustimmen. Du kannst beim Finanzamt aber auch einen Aufteilungsbescheid verlangen, da werden die Erstattungen eben "aufgeteilt".

    Aber für genaue Informationen hast du zuwenig Angaben gemacht, zB Verdienst deines Ex, dein Verdienst, Werbungskosten etc.

    Ein Vorschlag: gib deine Daten einfach mal im Elsterformlar ein und mach eine Proberechnung und schaue was rauskommt.

    Was den Unterhalt betrifft bin ich nicht aussagefähig.
    Und für die Lohnsteuerklassen kannst du ja 4/4 wählen, damit hast du weniger Steuerbelastungen im Monat.
    LG MAX v S.

    (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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      #3
      AW: Muss ich einer gemeinsamen Erklärung zustimmen???

      Hallo Ella1,

      1. Zustimmung zur Steuererklärung
      Wenn Sie in dem Jahr keine - steuerlichen - eigenen Einkünfte hatten (400-Euro-Jobs zählen hier nicht), dürfen Sie die Zustimmung zur Zusammenveranlagung nicht verweigern (BFH vom 10.01.1992; BStBl II S. 297). Gleiches gilt, wenn Ihre Einkünfte so gering sind, dass keine Einkommensteuer festgesetzt wird UND die Einkünfte nicht einem Steuerabzug unterlegen haben..

      2. Verlustvorträge
      Durch Sonderausgaben kann man nie einen Verlustvortrag erhalten - nur durch Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Natürlich können die "Sonderausgaben", die Sie erwähnt haben auch als vorweggenommene Werbungskosten für einen neuen Job betragtet werden - aber da kommt es auf die genaue Art der Aufwendungen an.

      3. Unterhalt
      Die Höhe des Unterhalts ist unabhängig davon, wie die Einkommensteuerveranlagung aussieht. Der steuerliche Unterschied liegt allerdings daran, dass bei einer getrennten Veranlagung der Unterhalt (mit Zustimmung des Empfängers) beim Zahlenden als Sonderausgaben und beim Empfänger als Einnahmen angesetzt werden kann / muss. Bei einer Zusammenveranlagung wird der Unterhalt komplett ignoriert.

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        #4
        AW: Muss ich einer gemeinsamen Erklärung zustimmen???

        Hallo Sabre,

        vielen Dank für die Antwort . Wenn ich im Jahr der Trennung eigene Einkünfte hatte (keine geringfügigen), heißt das, ich muss einer gemeinsamehn Erklärung nicht zustimmen, sondern kann eine eigene Steuererklärung abgeben?
        Wissen Sie, auf welcher gesetzlichen Grundlage das basiert?

        Liebe Grüße
        Ella1

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          #5
          AW: Muss ich einer gemeinsamen Erklärung zustimmen???

          Stimmt.

          Die Grundlage ist § 26 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes. Da steht, dass es reicht, dass ein Ehegatte die getrennte Veranlagung wählt, damit es keine Zusammenveranlagung mehr gibt.

          Das mit dem Umfang der Einkünfte steht nur in dem BFH-Urteil, das ich in meinem letzten Beitrag erwähnt hatte.

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