Hallo,
ich würde mich freuen, wenn mir jemand folgende Frage beantworten kann.
Ich lebe seit 2010 von meinem Mann getrennt. Dieser hat nun 2009 eine Steuererklärung eingereicht und möchte, dass ich diese unterzeichne. Er hatte Stkl. 3, ich die 5. Ich möchte diese aber nicht unterzeichen, da ich minimale 400 €-Einkünfte hatte, zusätzlich aber jede Menge Sonderausgaben, bedingt durch eine Fortbildung und Jobsuche. Für mich ergäbe sich ggf. ein Verlust, welchen ich vortragen kann.
Muss ich der gemeinsamen Veranlagung zustimmen? Hat das irgendwelche Konsequenzen für mich für 2009, wenn ich es nicht tue?
Hat es weiterhin -unterhaltsrechtliche- Konsequenzen, wenn ich auch 2010 die getrennte Veranlagung wähle. Hier waren meine Einnahmen höher und wurden nach Kl. 5 besteuert und ich hatte auch hier viele Sonderausgaben. Ich möchte somit die Differenz zur Stlkl. 2 vom Finanzamt erstattet haben.
Vielen Dank im Voraus.
Herzliche Güße Ella
ich würde mich freuen, wenn mir jemand folgende Frage beantworten kann.
Ich lebe seit 2010 von meinem Mann getrennt. Dieser hat nun 2009 eine Steuererklärung eingereicht und möchte, dass ich diese unterzeichne. Er hatte Stkl. 3, ich die 5. Ich möchte diese aber nicht unterzeichen, da ich minimale 400 €-Einkünfte hatte, zusätzlich aber jede Menge Sonderausgaben, bedingt durch eine Fortbildung und Jobsuche. Für mich ergäbe sich ggf. ein Verlust, welchen ich vortragen kann.
Muss ich der gemeinsamen Veranlagung zustimmen? Hat das irgendwelche Konsequenzen für mich für 2009, wenn ich es nicht tue?
Hat es weiterhin -unterhaltsrechtliche- Konsequenzen, wenn ich auch 2010 die getrennte Veranlagung wähle. Hier waren meine Einnahmen höher und wurden nach Kl. 5 besteuert und ich hatte auch hier viele Sonderausgaben. Ich möchte somit die Differenz zur Stlkl. 2 vom Finanzamt erstattet haben.
Vielen Dank im Voraus.
Herzliche Güße Ella
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