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Wie gemeinsam veranlagen, wenn nicht verheiratet?

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    Wie gemeinsam veranlagen, wenn nicht verheiratet?

    Guten Abend,

    meine Freundin und ich sind nicht verheiratet, haben aber zusammen ein Haus und daraus resultierend auch die Anlage V der Steuererklärung abzugeben wegen Vermietung und Verpachtung. Ich habe aber bislang keine Möglichkeit gefunden, meine Freundin mit anzugeben bzw. in der Steuererklärung für mich 50 % anzusetzen, da dann im Rahmen der Steuererklärung ja immer davon ausgegangen wird, man wäre verheiratet. Wie also mache ich das? Immerhin will ich ja die steuerlichen Vorteile nicht nur allein nutzen.

    #2
    AW: Wie gemeinsam veranlagen, wenn nicht verheiratet?

    Eine gemeinsame Veranlagung bei der Einkommensteuer geht nicht, wenn man nicht verheiratet ist. Jeder gibt seine eigene Einkommensteuererklärung ab. Für das Haus ist eine sogenannte Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung abzugeben. Die geht zur Zeit nur auf dem Papier. Vordrucke bekommt man beim Finanzamt. Auf der Anlage Vermietung und Verpachtung dazu wird der Überschuss oder Verlust aus dem Haus gemeinsam ermittelt und in der Anlage dazu auf die Beteiligten verteilt. Jeder Beteiligte hat dann in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung auf seiner Anlage Vermietung und Verpachtung auf Seite 1 in Zeile 24 seinen anteiligen Überschuss oder Verlust zu erklären, damit er in seiner persönlichen Steuererklärung berücksichtigt wird.

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      #3
      AW: Wie gemeinsam veranlagen, wenn nicht verheiratet?

      Vordrucke gibt es dafür z.B. auch bei www.finanzamt-hanau.de unter Vordrucke und ausgewählter Steuerart "Feststellung".
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Wie gemeinsam veranlagen, wenn nicht verheiratet?

        Jetzt verstehe ich das Prinzip.

        Meine Freundin und ich müssen eine GbR gründen. Hierfür wird zu aller erst der entsprechende Fragebogen dem Finanzamt übermittelt. Gleichzeitig kann ich aber schon die Feststellungserklärung zur gesonderten und einheitlichen ... mit zum Antrag dazu packen, damit ich nicht erst auf die für die GbR zu erstellende Steuernummer warten muss. Der Feststellungserklärung wird die Anlage V mit den entsprechend eingetragenen Daten zur Ermittlung des Gewinns/Verlustes beigefügt und nach Bestätigung dieses Ergebnisses durch das Finanzamt, können meine Freundin und ich unsere Steuererklärung mit der Anlage V fertig stellen und in der Anlage V das Ergebnis aus der Feststellungerklärung einfügen.

        Denke ich so richtig?

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          #5
          AW: Wie gemeinsam veranlagen, wenn nicht verheiratet?

          Zitat: Meine Freundin und ich müssen eine GbR gründen.

          Nein, Ihr seid bereits eine GbR (lt. BGB).
          Das FA nennt sowas Grundstücksgemeinschaft - als solche den Fragbogen ausfüllen.

          Also nur eine einh./ges. Feststellung und jeder seine Anlage V.

          Gruss stiller
          Zuletzt geändert von stiller; 11.08.2011, 18:18.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: Wie gemeinsam veranlagen, wenn nicht verheiratet?

            Also das verwirrt mich ein wenig. Die ges./einh. Festellung erfordert doch die Angabe des Namens der Gemeinschaft sowie eine entsprechende Steuernummer. Da ich diese noch nicht habe bzw. das Finanzamt in dem Rahmen noch nicht weiß, wer zu dieser Gemeinschaft gehört, muss doch vorab der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einer GEmeinschaft/Gesellschaft, also in unserem Fall einer GbR ausgefüllt werden, in dem angegeben wird, welche Personen mit welcher Steuernummer und zu welchen Anteilen beteiligt sind. Würde ich das nicht im Vorfeld machen, würde mir das FA doch automatisch diesen Fragebogen zusenden, oder nicht? Das meine Freundin und ich eine GbR laut BGB sind, ist doch dabei erst einmal irrelevant.

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              #7
              AW: Wie gemeinsam veranlagen, wenn nicht verheiratet?

              Zitat: Die ges./einh. Festellung erfordert doch die Angabe des Namens der Gemeinschaft sowie eine entsprechende Steuernummer. Da ich diese noch nicht habe bzw. das Finanzamt in dem Rahmen noch nicht weiß, wer zu dieser Gemeinschaft gehört, muss doch vorab der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einer GEmeinschaft/Gesellschaft

              Zurück zu meiner Antwort:
              Um diese Steuernummer zu erhalten, muss KEINE GbR GEGRÜNDET werden.
              Fragebogen und ges./einh. Festellung für GRUNDSTÜCKSGEMEINSCHAFTEN reicht aus.
              Im Grundbuch eingetragen zu werden bedurfte es sicher auch KEINE Gründung einer GbR. (Eine Erbengemeinschaft muss sich auch nicht erst gründen, sie ist halt so entstanden und wird steuerlich auch als solche behandelt.)

              Du kannst a)
              die steuerliche Anmeldung einer Grundstücksgemeinschaft dem FA anzeigen, und warten, bis eine Steuernummer zugeteilt wurde.

              Du kannst b) den Fragebogen, die ges./einh. Festellung zusammen auf Papier dem FA zusenden.

              Du kannst c) die ges./einh. Festellung auf Papier abgeben und hoffen, dass das FA noch nicht mal den Fragebogen anfordert.

              d) Bei den Einkommensteuererklärungen kann jeder für sich auf Anlage V seinen "noch durch das FA festzustellenden" Anteil angeben, jeder auf seiner persönlichen Steuernummer.
              Die Nichtangabe der Steuernummer: ges./einh. Festellung
              sollte auch hier nicht stören.
              Zuletzt geändert von stiller; 11.08.2011, 21:21.
              Gruss (S)stiller
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                #8
                AW: Wie gemeinsam veranlagen, wenn nicht verheiratet?

                Mahlzeit.

                Ich habe nun meine Steuernummer vom Finanzamt erhalten und den Haupvordruck für die gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung ausgefüllt. Allerdings bin ich über zwei Dinge gestolpert:

                1.) Hauptvordruck Zeile 45: "Schuldzinsen aus der Finanzierung von Anschaffungs-/Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens". Da ich diese Zinsen doch eingentlich im Vordruck V für Vermietung und Verpachtung mit ansetze, muss ich diese doch hier nicht noch einmal angeben, oder doch?

                2.) Anlage FE 3: Muss ich diese auch dann ausfüllen und mit abgeben, wenn ich im Rahmen der Einkommensteuererklärung bereits meine normalen Spenden ausgewiesen habe?

                3.) Anlage FB: Diese Anlage muss ich doch nicht ausfüllen, da in der Anmeldung der GbR doch schon schon alle Angaben zu den Beteiligten und den entsprechenden Verteilungsschlüsseln getätigt wurden, oder?

                Ich wünsche allen ein schönes Wochenende.

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                  #9
                  AW: Wie gemeinsam veranlagen, wenn nicht verheiratet?

                  Zu 1: Diese Frage kann ich zur Zeit nicht beantworten, da ich die Formulare nicht vorliegen habe.
                  Zu 2: Die Angaben zu den Spenden sind nur erforderlich, wenn diese Spenden im Rahmen der GdbR geleistet wurden. Soweit die Einzelgesellschafter ausschiesslich persönliche Spenden geleistet haben sind diese nur in der persönlichen Einkommensteuererklärung anzugeben und haben in der Erklärung über die einheitliche und gesonderte Feststellung nichts mehr zu suchen.
                  Zu 3: Die Anlage ist immer auszufüllen, da sich z. B. auch bereits zur Betriebsanmeldung Veränderungen in den Beteiligungsverhältnissen ergeben haben können.
                  Zuletzt geändert von ; 25.09.2011, 18:00.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Wie gemeinsam veranlagen, wenn nicht verheiratet?

                    Hallo,

                    die Zeile 45 gilt nur für Einkünfte aus dem Investmentsteuergesetz.

                    Die zweite Seite des Hauptvordrucks können Sie für ihre "normale" V+V-GbR daher ignorieren.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Wie gemeinsam veranlagen, wenn nicht verheiratet?

                      So, Ihr Lieben,

                      ich sitze nun wieder über der Feststellungserklärung über der Anlage FE 1 zur Angabe der laufenden Einkünfte. Da ich in 2010 vorerst nur einen Verlust in Höhe von 2.304,00 Euro eingefahren habe, müsste ich meines Erachtens diesen Verlust auf Seite 1 in Zeile 5 eintragen. Dieses mache ich auch auf Seite 2 und Seite 4 jeweils in Zeile 5 für beide Beteiligten. Ist das korrekt?

                      Und was mache ich bitte auf Seite 3? Beide Beteiligten eintragen ist klar, aber was soll dann in die einzelnen Zeilen eingetragen werden?

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                        #12
                        AW: Wie gemeinsam veranlagen, wenn nicht verheiratet?

                        Hallo,

                        na ja, fast richtig.

                        Auf Seite eins kommt der gesamte Verlust in Zeile 5 - soweit alles richtig.

                        Auf Seite zwei kommt dann der Anteil des ersten Beteiligten (i. d. R. 50% des Verlustes).
                        Auf Seite drei in der ersten Spalte folgt dann der Anteil des zweiten Beteiligten.

                        Fertig.

                        Die anderen Spalten auf Seite drei und Seite 4 müssen gar nicht mehr ausgefüllt werden.

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                          #13
                          AW: Wie gemeinsam veranlagen, wenn nicht verheiratet?

                          Guten Abend,

                          noch eine, hoffentlich, abschließende Frage zu den ermittelten Werbungskosten für VuV und deren Auswirkung auf die Steuererstattung.

                          Wenn ich nur Werbungskosten aus VundV habe und diese in meiner Anlage V eintrage, dann müssten diese Werbungskosten im Falle dessen, dass ihnen keine Einnahmen aus VundV gegenüber stehen, doch eigentlich zu 100 % erstattet werden, oder? Wenn ich also ohne der Anlage V eine Summe x errechnet bekomme und dann in die Anlage V meine Verluste eintrage, müsste die Summe x doch genau um die angegebenen Verluste ansteigen. Oder liege ich da falsch? Denn in meiner ESt-Erklärung hat Elster nur rund 1/3 angesetzt.

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                            #14
                            AW: Wie gemeinsam veranlagen, wenn nicht verheiratet?

                            Nein, das scheint ein weit verbreiteter Irrtum zu sein, dass das Finanzamt Kosten erstatten würde.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Wie gemeinsam veranlagen, wenn nicht verheiratet?

                              Es werden KEINE Kosten erstattet - unabhängig von der Einkunftsart. Die Verluste werden lediglich auf andere Einkünfte angerechnet und mindern damit entsprechend Ihrem persönlichen Steuersatz ihre Zahllast.

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