Hallo,
das FA hat unseren gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag gesplittet:
In der Erklärung wurde der gesamte Pauschbetrag 1602 € den Kapitaleinkünften des Ehegatten A zugeteilt, Ehegatte B wurde mit 0 € deklariert, da ihm kein Freistellungsauftrag zugeteilt wurden.
Das Finanzamt weist in Ihrem ESt-Bescheid dem Ehegatte B einen Sparer-Pauschbetrag in Höhe dessen Zinseinnahmen zu (obwohl kein Freistellungsauftrag vorhanden), also somit wird dem Ehegatten A der Pausch-Betrag gekürzt.
Ehegatte A hat weiter keine Einkünfte und darf vom FA eine Steuererstattung erwarten, welche durch diese Splittung entsprechend geringer ausfällt.
Kann mir jemand mitteilen, ob dieses Vorgehen seitens des FA zulässig ist, falls ja möglichst mit Begründung, oder hat ein Widerspruch Erfolg? Vielen Dank !
das FA hat unseren gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag gesplittet:
In der Erklärung wurde der gesamte Pauschbetrag 1602 € den Kapitaleinkünften des Ehegatten A zugeteilt, Ehegatte B wurde mit 0 € deklariert, da ihm kein Freistellungsauftrag zugeteilt wurden.
Das Finanzamt weist in Ihrem ESt-Bescheid dem Ehegatte B einen Sparer-Pauschbetrag in Höhe dessen Zinseinnahmen zu (obwohl kein Freistellungsauftrag vorhanden), also somit wird dem Ehegatten A der Pausch-Betrag gekürzt.
Ehegatte A hat weiter keine Einkünfte und darf vom FA eine Steuererstattung erwarten, welche durch diese Splittung entsprechend geringer ausfällt.
Kann mir jemand mitteilen, ob dieses Vorgehen seitens des FA zulässig ist, falls ja möglichst mit Begründung, oder hat ein Widerspruch Erfolg? Vielen Dank !
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