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Anlage Kind, Bundeswehrsold

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    Anlage Kind, Bundeswehrsold

    Hallo zusammen!

    Mein Sohn hat letztes Jahr seinen Grundwehrdienst geleistet. Muß ich den Sold in der Anlage KIND angeben und wenn ja wo (Bruttoarbeitslohn, Versorgungsbezüge, Sonstige Einkünfte...)? Und wie ist das, wenn er verlängert und sich für vier Jahre verpflichtet?

    Schon mal im Voraus herzlichen Dank für die Antworten!

    Mit freundlichen Grüßen
    Heinz

    #2
    AW: Anlage Kind, Bundeswehrsold

    Die Eingabehilfe bei der Anlage Kind sagt zu diesem Bereich folgendes:
    Kinder, die den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst oder freiwilligen Wehrdienst leisten oder eine von diesen Diensten befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausüben, können für diese Zeit nicht berücksichtigt werden. Stattdessen kann in diesen Fällen der Berücksichtigungszeitraum um die Dauer des inländischen gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienstes über das 21. oder 25. Lebensjahr hinaus verlängert werden, wenn das Kind noch ohne Beschäftigung war, sich in Berufsausbildung oder in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befan
    Da keine Berücksichtigung erfolgen kann sind auch keine Einnahmen anzugeben, die in diesem Zeitraum erzielt werden. Verpflichtet sich Ihr Sohn scheidet eine Berücksichtigung auch aus, da dann begrifflich keine Berufsausbildung vorliegt.
    Zuletzt geändert von ; 11.08.2011, 04:01.

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      #3
      AW: Anlage Kind, Bundeswehrsold

      Hallo korsika,

      vielen Dank für die Hinweise!

      Ich habe den Sold des Grundwehrdienstes bei "Übrige Einkünfte" (Zeile 24 bei Anlage Kind") angegeben.

      Jetzt habe ich aber ein neues Problem: Bei "Anspruch auf Kindergeld" habe ich "0" eingetragen, unter "Berücksichtigung eines volljährigen Kindes" die Datumsangaben in Zeile 20 gemacht (01022009 bis 31012011) und wiwe gesagt den Sold bei Zeile 24 eingetragen. Trotzdem kommt bei der Plausibilitätsprüfung die Meldung "Das Kind hat zum 31.12. des Vorjahres das 18. Lebensjahr vollendet und kann daher im VZ 2010 nur noch dann berücksichtigt werden, wenn Angaben zu den Einkünften des Kindes erfolgen und mindestens ein Berücksichtigungsgrund für das volljährige Kind angegeben wird".

      Angaben zu den Einkünften habe ich gemacht (Zeile 24) und einen Berücksichtigungsgrund habe ich auch angegeben (Zeile 20). Was mache ich falsch?

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        #4
        AW: Anlage Kind, Bundeswehrsold

        Es geht wohl um 2010. Nach Ihren Angaben war Ihr Kind in 2010 Grundwehrdienstleistender. Dann kann es auf der Anlage Kind nicht berücksichtigt werden. Die Eingabehilfe zur Anlage Kind sagt u. a.: Kinder, die den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst oder freiwilligen Wehrdienst leisten oder eine von diesen Diensten befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausüben, können für diese Zeit nicht berücksichtigt werden. Eine Berücksichtigung auf der Anlage Kind kann evtl. 2011 wieder erfolgen, wenn dort die Voraussetzungen erfüllt sind. In 2010 können Sie das Kind auf der Anlage Unterhalt geltend machen. Unter Berücksichtigung der Einkünfte und Bezüge des Kindes (dazu gehört der Wehrsold, die unentgeltliche Unterbringung und Verpflegung) kann sich dort evtl. ein Freibetrag ergeben.

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          #5
          AW: Anlage Kind, Bundeswehrsold

          Zu den Sachbezugswerten, die bei Grundwehrdienstleistenden als Bezüge zu berücksic htigen sind, finden Sie unter folgendem Link weitere Informationen:
          http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/unterhaltsleistungen-wehrdienstkinder.html

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            #6
            AW: Anlage Kind, Bundeswehrsold

            Hallo korsika,

            vielen lieben Daten für die tollen Hinweise! Sie haben mir wirklich sehr weitergeholfen. Nun kann ich die Einkommensteuererklärung endlich fertigstellen.

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