Hallo zusammen,
Folgende Ausgangssituation: Ich bin volljährig und habe 2010 Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. Da diese nicht steuerpflichtig ist, habe ich in meiner Einkommensteuererklärung 2010 diese auch nicht aufgeführt (keine Anlage R).
Muss nun meine Mutter auf der Anlage Kind bei ihrer Einkommenssteuererklärung im Abschnitt Einkünfte diese Halbwaisenrente dennoch als Rente, die ich erhalten habe aufführen oder nicht (da ja steuerfrei)?
Vielen Dank im Voraus.
Folgende Ausgangssituation: Ich bin volljährig und habe 2010 Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. Da diese nicht steuerpflichtig ist, habe ich in meiner Einkommensteuererklärung 2010 diese auch nicht aufgeführt (keine Anlage R).
Muss nun meine Mutter auf der Anlage Kind bei ihrer Einkommenssteuererklärung im Abschnitt Einkünfte diese Halbwaisenrente dennoch als Rente, die ich erhalten habe aufführen oder nicht (da ja steuerfrei)?
Vielen Dank im Voraus.
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