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Bearbeitungsdauer Aufteilungsantrag, Est-Erstattung Verrechnung mit Steuerschulden

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    Bearbeitungsdauer Aufteilungsantrag, Est-Erstattung Verrechnung mit Steuerschulden

    Hallo erstmal,
    kann mir jemand sagen, wie lange das FA braucht, um einen Antrag auf Aufteilung zu bearbeiten, bzw. wie die Aussichten auf Erfolg sind?
    In unserem Steuerbescheid wurde uns mitgeteilt, dass wir zwar 1.170,- € (1.150 davon habe ich aufgrund eines 2. Arbeitsverhältnisses gezahlt, 20 mein Mann) Steuererstattung bekämen, diese aber mit Umsatzsteuerschulden meines Mannes aus dem Jahre 1993 (damals kannten wir uns noch gar nicht) verrechnet würden, wir also nix zurückbekämen.
    Bei meiner Recherche im Internet bin ich auf die Möglichkeit, einen Antrag auf Aufteilung zu stellen, gestoßen, welchen ich auch sofort gestellt habe. Vor einer Woche muss der beim FA eingegangen sein, bis heute habe noch nichts gehört. Bin aber dringend auf das Geld angewiesen, da ich sonst nicht tanken kann und nicht weiß, wie ich zur Arbeit kommen soll.
    Macht es Sinn, da anzurufen und nachzubohren oder hat das nur den Effekt, dass mein Antrag ganz unten im Bearbeitungsstapel verschwindet?

    #2
    AW: Bearbeitungsdauer Aufteilungsantrag, Est-Erstattung Verrechnung mit Steuerschulde

    das geht normal recht schnell und ist rechtlich auch unproblematisch, ein-zwei Wochen Bearbeitungszeit müssen Sie dem FA aber schon lassen. Die Fälle sind auch eher selten, ein Stapel dürfte da gar nicht vorhanden sein.

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      #3
      AW: Bearbeitungsdauer Aufteilungsantrag, Est-Erstattung Verrechnung mit Steuerschulde

      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      das geht normal recht schnell und ist rechtlich auch unproblematisch, ein-zwei Wochen Bearbeitungszeit müssen Sie dem FA aber schon lassen. Die Fälle sind auch eher selten, ein Stapel dürfte da gar nicht vorhanden sein.
      Es mag sein, dass kein Stapel mit Aufteilungsanträgen da ist, aber der entsprechende Bearbeiter hat ja eventuell 3 weitere Stapel mit Post und 8 Fächer mit unbearbeiteten Erklärungen :P Oder ist in urlaub

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        #4
        AW: Bearbeitungsdauer Aufteilungsantrag, Est-Erstattung Verrechnung mit Steuerschulde

        Wenn man mal ganz freundlich (telefonisch) auf die Eilbedürftigkeit hinweist, wirkt das oft Wunder. Wobei Fälle manchmal schon lange fertig sind, aber noch wegen einer fehlenden Unterschrift des Vorgesetzten irgendwo schmoren....
        LG MAX v S.

        (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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          #5
          AW: Bearbeitungsdauer Aufteilungsantrag, Est-Erstattung Verrechnung mit Steuerschulde

          Also bei einer Erstattung kann vom Steuerbürger kein Antrag auf Aufteilung gestellt werden. Das geht nur bei einer Nachzahlung.
          Das Finanzamt muss bei der Verrechnung von selber aufteilen. Bei einer Erstattung erfolgt dies im Verhältnis der einbehaltenen Lohnsteuer.

          Also richtigerweise muss das Finanzamt den Antrag auf Aufteilung ablehnen und von Ihnen muss ein Einspruch gegen die Verrechnung eingelegt werden.
          Wenn das Finanzamt seinen Fehler aber gleich sieht, macht es das aber auch durch Ihr Schreiben. Die Aufteilung ist schnell gemacht, hängt aber natürlich von der zu erledigenden Arbeit im Finanzamt beim Bearbeiter und der Finanzkasse ab.

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