AW: Umsatzsteuerfreiheit bei Vereinen
Hallo anna397,
ein Verein hat ja mehrere Bereiche den ideellen, den Zweckbetrieb, die Vermögensverwaltung und eventuell den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Das muss man klar trennen, die USt-Pflicht bezieht sich auf den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Du schreibst die Einnahmen überschreiten die 17.500 Euro, meinst du damit nur einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, dann wird diese Geschichte natürlich im Folgejahr umsatzsteuerpflichtig, weil das Vorjahr 2011 17.500 Euro überschreitet (siehe § 19 Umsatzsteuergesetz)
Natürlich gehören Spenden oder Mitgliedsbeiträge nicht zu dieser Umsatzgrenze.
Deshalb wie schon meine Vorredner der Tipp Vorsprache beim Steuerberater oder beim Ansprechpartner für Vereine im Finanzamt.
Tschüß
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Ein Gast antworteteAW: Umsatzsteuerfreiheit bei Vereinen
Kennen Sie diese Broschüre:
http://www.mfw.baden-wuerttemberg.de/fm7/1106/Vereine_ov.pdf
Und vielleicht kann Ihnen auch der Vereinsbeauftragte in Ihrem Finanzamt weiterhelfen?
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AW: Umsatzsteuerfreiheit bei Vereinen
Ein todsicherer Tipp: zum 1. Januar 2012 nicht mehr tätig werden.
Naheliegender: zum Steuerberater gehen. Vielleicht gibt's ja auch im Verein jemanden der sich da auskennt.
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Umsatzsteuerfreiheit bei Vereinen
Hallo,
ich habe eine Frage im Bezug auf einen Verein.
Da bisher die Einkünfte in den vergangenen Jahren unter 17.500,- Euro lagen, bestand auch keine Ust.-Pflicht. Jetzt sind in diersem Jahr aber mehr als 17.500,- Euro Einkünfte vorhanden, dazu kommen noch die Spenden, die ebenfalls eingenommen wurden.
Wie müssen wir jetzt vorgehen um noch nicht der Umsatzsteuer-Pflicht zu unterliegen?
Kann uns vielleicht jemand Ratschläge dazu geben?
Viele Grüße
AnnaStichworte: -
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