Hallo ihr alle,
ich habe in der Steuererklärung für 2010 in der Anlage U als Geldleistung 11710 Euro und als Sachleistung 3600 Euro eingetragen. Außerdem habe ich 2743 Euro in das Kästchen darunter für die Basiskrankenversicherung usw. eingetragen.
Nun teilt mir ELSTER mit:
"Unterhaltsleistungen können auch weiterhin nur bis zum Höchstbetrag (13.805.-€) Berücksichtigung finden. Die Geldleistungen zur gesetzlichen
Kranken- und Pflegeversicherung für die Ehefrau wurden nunmehr mit den tatsächlichen Aufwendungen (2.743.-€) in die Besteuerungsgrundlagen einbezogen"
und die 2743 Euro erscheinen bei den
Sonderausgaben
ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
Beiträge zur Krankenversicherung
- steuerpflichtige Person . . . . . . . . . . . 2.743
Ist das denn richtig so?
Gruß
Ralph
ich habe in der Steuererklärung für 2010 in der Anlage U als Geldleistung 11710 Euro und als Sachleistung 3600 Euro eingetragen. Außerdem habe ich 2743 Euro in das Kästchen darunter für die Basiskrankenversicherung usw. eingetragen.
Nun teilt mir ELSTER mit:
"Unterhaltsleistungen können auch weiterhin nur bis zum Höchstbetrag (13.805.-€) Berücksichtigung finden. Die Geldleistungen zur gesetzlichen
Kranken- und Pflegeversicherung für die Ehefrau wurden nunmehr mit den tatsächlichen Aufwendungen (2.743.-€) in die Besteuerungsgrundlagen einbezogen"
und die 2743 Euro erscheinen bei den
Sonderausgaben
ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
Beiträge zur Krankenversicherung
- steuerpflichtige Person . . . . . . . . . . . 2.743
Ist das denn richtig so?
Gruß
Ralph
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