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Unterhaltsleistung an getrennt lebende Ehefrau: Beträge doch nicht erhöht?

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    Unterhaltsleistung an getrennt lebende Ehefrau: Beträge doch nicht erhöht?

    Hallo ihr alle,

    ich habe in der Steuererklärung für 2010 in der Anlage U als Geldleistung 11710 Euro und als Sachleistung 3600 Euro eingetragen. Außerdem habe ich 2743 Euro in das Kästchen darunter für die Basiskrankenversicherung usw. eingetragen.

    Nun teilt mir ELSTER mit:

    "Unterhaltsleistungen können auch weiterhin nur bis zum Höchstbetrag (13.805.-€) Berücksichtigung finden. Die Geldleistungen zur gesetzlichen
    Kranken- und Pflegeversicherung für die Ehefrau wurden nunmehr mit den tatsächlichen Aufwendungen (2.743.-€) in die Besteuerungsgrundlagen einbezogen"

    und die 2743 Euro erscheinen bei den
    Sonderausgaben
    ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
    Beiträge zur Krankenversicherung
    - steuerpflichtige Person . . . . . . . . . . . 2.743

    Ist das denn richtig so?

    Gruß
    Ralph

    #2
    AW: Unterhaltsleistung an getrennt lebende Ehefrau: Beträge doch nicht erhöht?

    Ich habe Ihre Werte in Zeile 44 und 45 auf Seite 2 des Hauptvordruckes eingetragen. Bei der Steuerberechnung wird der Gesamtbetrag als Unterhaltsleistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG in Höhe von 18.053 € ausgewiesen. Eine Aufsplittung wie von Ihnen dargestellt erfolgt nicht.
    Mit welcher Version von Elsterformular arbeiten Sie? Ich habe die Version 12.3.2 Revision 6814. Die Version können Sie über das Auswahlmenü Hilfe und dem Untermenü Über Elsterformular herausfinden.
    Zuletzt geändert von ; 13.09.2011, 03:25.

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      #3
      AW: Unterhaltsleistung an getrennt lebende Ehefrau: Beträge doch nicht erhöht?

      Oh, das war anders gemeint. Ich habe über ELSTER meinen Steuerbescheid abgeholt und dort stand der bewusste Satz

      "Unterhaltsleistungen können auch weiterhin nur bis zum Höchstbetrag (13.805.-€) Berücksichtigung finden. Die Geldleistungen zur gesetzlichen
      Kranken- und Pflegeversicherung für die Ehefrau wurden nunmehr mit den tatsächlichen Aufwendungen (2.743.-€) in die Besteuerungsgrundlagen einbezogen"

      ganz am Ende der Erläuterungen. Was tun? Sind Steuerbehörde und ELSTER unterschiedlicher Auffassungen oder verstehe ich etwas falsch?

      Gruß
      Ralph

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        #4
        AW: Unterhaltsleistung an getrennt lebende Ehefrau: Beträge doch nicht erhöht?

        Hallo raba,

        im Einkommensteuergesetz heißt es:
        § 10 [Sonderausgaben]
        (1) Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden[1]:

        1.
        Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers beantragt, bis zu 13 805 Euro im Kalenderjahr. 2Der Höchstbetrag nach Satz 1 erhöht sich um den Betrag der im jeweiligen Veranlagungszeitraum nach Absatz 1 Nummer 3 für die Absicherung des geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten aufgewandten Beiträge.

        d.h. das Finanzamt hat eigentlich alles richtig gemacht, denn du hast den Höchstbetrag bekommen und die geleisteten Beiträge für die Krankenversicherung.

        Tschüß

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          #5
          AW: Unterhaltsleistung an getrennt lebende Ehefrau: Beträge doch nicht erhöht?

          Ich warte jetzt erst einmal den schriftlichen Bescheid ab. Da es sich um einen Einspruchsbescheid handelt (die Basis-Krankenversorgung für meine Ehefrau wurde nämlich zunächst gar nicht anerkannt, weil sie die Anlage U nicht neu unterschrieben hatte), kann ich die beiden Bescheide nebeneinander legen und euch dann genau berichten, wo die Unterschiede sind.

          Also:
          1. Bescheid: nur Anerkennung von 13.805 € (wie in allen Jahren zuvor)
          2. Bescheid: die Basis-Krankenversicherung, die ich für meine Frau bezahlt habe, wird in der geschilderten unklaren Art und, wie ich finde, in zu geringem Umfang dazugenommen.

          Vielen Dank für eure schnelle und sachkundige Hilfe.

          Ralph

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            #6
            AW: Unterhaltsleistung an getrennt lebende Ehefrau: Beträge doch nicht erhöht?

            Hallo raba,

            der ELSTER-Bescheid vom Finanzamt wird eigentlich identisch mit dem ein paar Tage drauf eingehenden Papierbescheid sein, allerdings ist nur der Papierbescheid rechtsverbindlich.
            Die Formulierung besagt doch, dass deine Beiträge für deine getrennt lebende Ehefrau in voller Höhe bei dir als Sonderausgaben berücksichtigt wurden und mehr geht eigentlich nicht, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden immer Als Sonderausgaben und nicht als Werbungskosten berücksichtigt.

            Tschüß

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              #7
              AW: Unterhaltsleistung an getrennt lebende Ehefrau: Beträge doch nicht erhöht?

              Heute kam schon der neue Bescheid mit der Post. Wie zuvor geschrieben, lege ich die beiden Bescheide zum Vergleichen nebeneinander - und habe meiner Auffassung nach schon einen Grund für einen weiteren Einspruch gefunden.

              Im 1. Bescheid (ohne Basiskrankenversicherungskosten für die Ehefrau) steht unter "Beschränkt abziehbare Sonderausgaben":
              Beiträge zur Krankenversicherung inklusive etwaiger Zusatzbeiträge: 2320 Euro
              Beiträge zur Pflegeversicherung: 178 Euro

              Im 2. Bescheid (mit Basiskrankenversicherungskosten für die Ehefrau) steht unter "Beschränkt abziehbare Sonderausgaben":
              Beiträge zur Krankenversicherung inklusive etwaiger Zusatzbeiträge: 2743 Euro
              Beiträge zur Pflegeversicherung: 178 Euro

              Die 2743 Euro sind aber gerade die Aufwendungen einschließlich Pflegeversicherung, die ich für meine Frau aufgewendet habe.

              Folgerung: bei der Bearbeitung meines Einspruchs hat das Finanzamt ganz offensichtlich meine eigenen Beiträge (2320 Euro) durch die Beiträge für meine Ehefrau ersetzt. Damit sind meine eigenen Beiträge unter den Tisch gefallen.

              Oder was meint ihr?

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                #8
                AW: Unterhaltsleistung an getrennt lebende Ehefrau: Beträge doch nicht erhöht?

                Anruf heute beim Finanzamt ergab: ist ein Fehler, wird ohne Einspruch korrigiert.

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