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Leider ausversehen angekreuzt, dass ich nicht sozialversicherungspflichtig bin...

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    Leider ausversehen angekreuzt, dass ich nicht sozialversicherungspflichtig bin...

    Hallo zusammen,

    ich habe für meine Einkommenssteuererklärung 2010 leider auf der Anlage "Vorsorgeaufwand" bei Zeile 11 "Nein" angekreuzt. Bitte nicht fragen, wie ich darauf gekommen bin... :-(

    Kann es sein, dass ich deswegen nun ~ 70 Euro nachzahlen soll? Mir wurden bei Einkommenssteuer und bei der Kirchensteuer jeweils ~35 Euro mehr berechnet als der Abzug vom Lohn (also auch das was ich von der Lohnsteuerbescheinigung abgetippt hatte). Eigentlich müsste es bei mir sogar weniger sein, wegen Kilometerpauschale...

    Wie kann ich das nun korrigieren? Einfach die Steuererklärung nochmal absenden?

    Danke schon mal & Grüße

    #2
    AW: Leider ausversehen angekreuzt, dass ich nicht sozialversicherungspflichtig bin...

    Zitat von MariusAC Beitrag anzeigen
    Kann es sein, dass ich deswegen nun ~ 70 Euro nachzahlen soll?
    Nein, eigentlich könnte dies nur zu weniger Steuer führen, wenn das Finanzamt das nicht korrigieren würde.

    Stimmt denn die Berechnung des Finanzamts nicht mit Elster überein?

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      #3
      AW: Leider ausversehen angekreuzt, dass ich nicht sozialversicherungspflichtig bin...

      Hi,
      danke für deine Antwort. Ok, hatte zu der betreffenden Zeile auch schon gelesen, dass das FA dieses NEIN eigtl. zu 99% immer in ein JA korrigiert.
      Muss mich auch korrigieren, die Daten, die ich angegeben hatte (~70 Euro Differenz) stammen noch aus der Berechnung von ELSTER.

      Ich habe heute den Bescheid als Vergleich (PDF-Datei) heruntergeladen.
      Dort ist unter dem Punkt "tatsächl. abziehb. Betrag Vorsorgeaufwendungen" eine Differenz von -430 Euro angegeben.
      Daraus folgt dann auch eine Differenz beim zu versteuernden Einkommen von +430 Euro. Die eingegebenen Daten (Einkünfte aus Gewerbebetrieben, Arbeitslohn mit Werbungskosten) stimmen überein.

      Den eigentlichen Bescheid per Post habe ich noch nicht.

      Kommentar


        #4
        AW: Leider ausversehen angekreuzt, dass ich nicht sozialversicherungspflichtig bin...

        Hast Du schon mal versucht, die Elster-Probeberechnung zu wiederholen, wenn Du statt 'nein' 'ja' ankreuzt? Stimmt dann der Bescheid mit der Elster-Berechnung überein?

        Kommentar


          #5
          AW: Leider ausversehen angekreuzt, dass ich nicht sozialversicherungspflichtig bin...

          Hi,

          jetzt bin ich total verwirrt. Ich habe heute den postalischen Bescheid erhalten.
          Dort steht, dass ich über 200 Euro Steuern nachzahlen soll.
          Genau die Zahl die dort steht, erhalte ich auch, wenn ich in ELSTER probeweise das "JA" bei der Frage 11 stelle ("Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf...").

          Wenn ich bei dieser Frage ein NEIN mache und die Proberechnung von Elster durchführen lasse, sind es nur 68 Euro Steuernachzahlung (generiert aus meinen Einkünften aus Gewerbebetrieben) die für mich realistisch klingen (~ 800 Euro Gewinn aus nebentätigem Gewerbebetrieb als Selbstständiger).

          Woran kann das liegen? Ich habe einfach nur folgendes gemacht:

          Hauptvordruck:
          - Meine ganzen Daten wie Adresse usw.
          - Auf Seite 2 die Kirchensteuer aus meiner Lohnbescheinigung 2010

          Anlage G:
          - Gewinn (unter 900 Euro) meiner winzigen Nebentätigkeit als Selbstständiger in Zeile 4

          Anlage N:
          - Seite 2 einige Angaben zu meinen gefahrenen Kilometern zur Arbeitsstätte
          - Lohnsteuerbescheinigung 1:1 ausgefüllt wie vom Arbeitgeber erhalten


          Trotzdem diese hohe Steuernachzahlung. Wieso?



          Also Kern der Sache:
          Für mich gehört bei Zeile 11 in der Anlage "Vorsorgeaufwand" ein JA wenn ich ein normales Angestelltenverhältnis habe wo der AG einen Teil der KV übernimmt. Für mich gehört da (wenn ich die Erklärung richtig verstanden habe) nur ein NEIN hin, wenn ich meine Krankenkasse selber bezahle, oder?

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            #6
            AW: Leider ausversehen angekreuzt, dass ich nicht sozialversicherungspflichtig bin...

            Okey, ich habs und bin wohl einfach nur dusselig gewesen...

            Das FA hat den Haken richtig gesetzt (von mir falsch aber sie haben es anscheinend automatisch korrigiert). Die über 260 Euro liegen an meinen 850 Eur Gewinn aus Gewerbeeinkünften. Sprich von den 850 Euro muss ich 260 Euro als Einkommenssteuer abgeben. Ich war aber auch sehr erschrocken von dieser Summe, dafür lohnt sich der Aufwand des Nebenbeigewerbes ja quasi kaum noch ;-)


            Stimmt das so? Kann das hinkommen? Ohne Gewerbeeinnahme 60 Euro Rückerstattung, mit den 850 Gewerbeeinnahmen 200 Euro nachzahlen....

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              #7
              AW: Leider ausversehen angekreuzt, dass ich nicht sozialversicherungspflichtig bin...

              Bei Quellensteuer 25% wären bei
              850 Euro
              450 Euro 50%
              425 Euro 25%

              Stimmt das so? Kann das hinkommen? Ohne Gewerbeeinnahme 60 Euro Rückerstattung, mit den 850 Gewerbeeinnahmen 200 Euro nachzahlen....

              Bei wieviel Prozent liegt denn Dein Steuersatz?

              ..und alle Einnahmen spielen da rein, KAP, G, N,...

              und hier sind leider zuwenig Angaben,
              deshalb kann es "gut" sein.
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                #8
                AW: Leider ausversehen angekreuzt, dass ich nicht sozialversicherungspflichtig bin...

                Kapitalerträge habe ich keine ;-) - nur G (850) und N (brutto 26.000)
                Laut http://www.hans.de/media/download_gallery/Einkommensteuer_Grundtabelle_2010.pdf ist mein Durchschnittssteuersatz bei 15,9%

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                  #9
                  AW: Leider ausversehen angekreuzt, dass ich nicht sozialversicherungspflichtig bin...

                  Schöne Tabelle
                  Wie Sie richtig lesen, liegt Ihr Durchschnittssteuersatz %1 bei 17,9 v.H.
                  Der ausschlaggebende Grenzsteuersatz %2 aber bei 31,3 v.H.
                  31,3 v.H. von ca. 850EUR = ca. 266EUR, - stimmt auffallend
                  Mit freundlichen Grüßen
                  gez. D. Cremer

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                    #10
                    AW: Leider ausversehen angekreuzt, dass ich nicht sozialversicherungspflichtig bin...

                    Hallo,

                    ne, mein Steuersatz liegt bei 15,9% (oder 15,8%..?) denn mein ZVE beträgt 22445. Die 26000 waren ja Brutto. Oder wird der immer auf die gesamten Einkünfte angewendet (doch eher nicht...)

                    Da ich nicht wusste, was der Grenzsteuersatz ist, habe ich mich mal kurz erkundigt. Sehe ich das richtig, dass dieser immer auf "das was noch obendrauf kommt" angewendet wird? Sprich wie bei mir auf Einkünfte aus Gewerbebetrieben oder, wenn ich jetzt nicht grade Gewinn aus G hätte sondern z.B. 1000 Euro Kapitalerträge zusätzlich zu meinem Gehalt, so würde dieser Grenzsteuersatz darauf angewendet werden?

                    Auch wenn bspw. die Kapitalerträge höher wären als bspw. EInkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit?

                    Danke für die Hilfe übrigens!
                    Zuletzt geändert von MariusAC; 15.09.2011, 00:22.

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                      #11
                      AW: Leider ausversehen angekreuzt, dass ich nicht sozialversicherungspflichtig bin...

                      Hallo Marius,

                      Zitat von MariusAC Beitrag anzeigen
                      Sehe ich das richtig, dass dieser immer auf "das was noch obendrauf kommt" angewendet wird? Sprich, wenn ich jetzt nicht Gewinn aus G hätte sondern z.B. 1000 Euro Kapitalerträge zusätzlich zu meinem Gehalt, so würde dieser Grenzsteuersatz darauf angewendet werden?

                      Auch wenn bspw. die Kapitalerträge höher wären als bspw. EInkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit?
                      Sie verstehen schon das Prinzip, aber im Steuerrecht ist manches komplizierter als es zunächst erscheint:
                      Kapitalerträge unterliegen der individuellen Besteuerung nur soweit sie den Sparer-Pauschbetrag von 801EUR übersteigen. Insofern kann die Abgeltungssteuer interessant werden.
                      Ansonsten sprechen wir hier in erster Linie von Arbeitnehmern, die beispielsweise die Vorteile des § 46 Abs. 3 und 5 EStG in Anspruch nehmen können. - In erster Linie Gewerbetreibende oder Selbständige haben diesen Vorteil nicht; aber das wird Ihnen Ihr Steuerberater sicherlich schon erläutert haben
                      Mit freundlichen Grüßen
                      gez. D. Cremer

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