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Anlage Vorsorgeaufwand 2010 in Zeile 11

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    Anlage Vorsorgeaufwand 2010 in Zeile 11

    Hallo zusammen, wurde ja schon oft disktutiert ob man "JA" bzw. "NEIN" da einträgt, zu 99% mit JA für sozialvers. Arbeitnehmer. OK... aber ...

    Wie verhält es sich in folgender Konstellation:
    - Verheiratet, Ehefrau ist Hausfrau, Mann sozialversich. AN, 2 kleine Kinder
    - Zusammenveranlagung
    - Mann und Kinder sind in privater KV
    - Ehefrau ist nach ausscheiden aus dem Berufsleben weiter in Ihrer ehemaligen gestzlichen KV geblieben als "freiwilliges" Mitglied und zahlt hier jeden Monat den entsprechenden Beitrag.

    Keiner der 3 Punkte unter 11 trifft nun für die Ehefrau hier zu
    - sie bekam keine steuerfreien Zuschüsse
    - sie bekam keine steuerfreien Arbeitgeberbeiträge
    - sie bekam keine steuerfreien Beihilfen
    und trotzdem muss sie die Frage in 11 mit JA beantworten laut Finanzamt !?!?

    #2
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 in Zeile 11

    Hallo,

    das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen sagt dazu folgendes:
    Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 3 und Nummer 3a EStG können (vorbehaltlich der Rz. 85 und der Günstigerprüfung Rz. 108 ff.) grundsätzlich bis zur Höhe von 2.800 € abgezogen werden (z. B. bei Steuerpflichtigen, die Aufwendungen für ihre Krankenversicherung und Krankheitskosten vollständig aus eigenen Mitteln tragen oder bei Angehörigen von Beihilfeberechtigten, die nach den beihilferechtlichen Bestimmungen nicht über einen eigenen Beihilfeanspruch verfügen).

    Somit ist meines Erachtens ein "Nein" anzukreuzen und das Finanzamt hat unrecht.

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      #3
      AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 in Zeile 11

      ... also Einspruch einlegen ? Das Kreuzchen bei JA anstatt NEIN für meine Frau macht in diesem Falle eine Differenz von ca. 184 EUR Nachzahlung zu 116 EUR Erstattung aus, also im Klartext es geht um 300 EUR !

      Aber wenn man nochmal genau liest und grübelt: Der Satz sagt ja "besteht Anspruch auf ...." - und streng genommen hat auch der Beitrag meiner Frau zu Ihrer freiwilligen gesetzlichen KV einen Anspruch auf meinen AN Anteil zur Krankenversicherung. Es ist ja so, dass ich 50% des AOK Satzes als steuerfreier AN Anteil von meinem Arbeitgeber bekomme - ich bekomme das Maximum weil ich über der Beitragsbemessunggrenze bin. Dafür muss ich jedes Jahr die Beiträge zu meiner PKV und der Kinder vorlegen aber auch die Beiträge meiner Frau zu Ihrer freiwilligen gesetzlichen KV. Die Beiträge meiner PKV und die der Kinder übersteigt bereits die 100% - aber wenn z.B. die Kinder nicht bei der PKV dabei wären würden auch die Beiträge meiner Frau angerechnet um die 50% Anteil meines AN zu KV zu bekommen. Insofern besteht schon ein theoretischer Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse auch ihrer Beiträge, aber halt bei meinem AG als "Familienversicherung" - auch wenn sich durch meine Konstellation es sich nicht auswirkt. Könnte gut sein dass das Finanzamt so argumentiert.

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        #4
        AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 in Zeile 11

        Hallo tiger55,

        du hast völlig richtig überlegt und damit ist es korrekt wenn bei beiden "JA" angekreuzt ist in Zeile 11.
        Die Eintragungen zu Zeile 11 müssen nach den persönlichen Verhältnissen gemacht werden und nicht nach der günstigsten steuerlichen Auswirkung.

        Tschüß

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