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Überschreiten der Kleinunternehmerregelung

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    Überschreiten der Kleinunternehmerregelung

    guten Tag,

    ich bin neu auf euch gestoßen und mir liegt etwas sehr schwer im magen und ich hoffe, es kann mir jemand einen rat geben.

    ich bin seit anfang 2006 selbständig und unterliege der kleinunternehmerregelung, zumindest laut meinem steuerberater. jetzt habe ich mich ein bisschen im netzt belesen und ich frage mich nun, ob das alles so richtig ist. folgendes:

    im jahr 2006 hatte ich 13300 € betriebseinnahmen
    im jahr 2007 23130 €
    im jahr 2008 33633 €
    im jahr 2009 17280 € und
    im jahr 2010 22500 € betreibseinnahmen
    vorraussichtlich werde ich 2011 so um die 18000 € liegen

    bin ich wirklich noch im rahmen der kleinunternehmensregelung? oder habe ich mich wegen dem "mehrverdienst" strafbar gemacht und muss eine heftige rückzahlüng fürchten?? mein steuerberater ist zur zeit im urlaub und ich mag jetzt nicht warten, bis er wieder da ist. mir ist ganz schlecht bei der vorstellung tausende von euros nachzahlen zu müssen.....
    darf ich hier einen wertvollen rat erwarten??

    ich danke euch im vorraus schonmal

    lg.
    Zora

    #2
    AW: Überschreiten der Kleinunternehmerregelung

    Naja, Tausende Euros werden es nicht gerade werden. Aber - ich geh einfach mal davon aus, dass zwischen Einnahmen und Umsatz kaum ein Unterschied ist - nach diesen Zahlen könntest Du für 2008, 2009 und 2011 die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen. Es wäre dann davon auszugehen, dass Du in diesen Jahren Bruttobeträge vereinnahmt hast. Die Steuer ist dann also rauszurechnen, i. d. R. 19/119 deines Umsatzes.

    Und, ja genau, der Steuerberater ist der richtige Ansprechpartner.

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      #3
      AW: Überschreiten der Kleinunternehmerregelung

      danke für deine schnelle antwort, elefant.
      verstehe ich das dann richtig, das ich dann von den gesammt einnahmen 19% noch an das finanzamt abführen muss??

      ich frage mich dann allen ernstes, wieso mein steuerberater mich nicht informiert hat, das sollte doch eigentlich seine aufgabe sein, so ein mist
      Zuletzt geändert von zora2401; 25.09.2011, 13:56.

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        #4
        AW: Überschreiten der Kleinunternehmerregelung

        Zitat von zora2401 Beitrag anzeigen
        verstehe ich das dann richtig, das ich dann von den gesammt einnahmen 19% noch an das finanzamt abführen muss??
        Ja, oder besser gesagt nicht 19/100 sondern 19/119. Außerdem hast Du dann ja wahrscheinlich auch einen Vorsteuerabzug.

        Zitat von zora2401 Beitrag anzeigen
        ich frage mich dann allen ernstes, wieso mein steuerberater mich nicht informiert hat
        Wie gesagt, der soll auch Dein Ansprechpartner sein. Betriebseinnahmen und Umsatz m ü s s e n nicht unbedingt identisch sein.

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          #5
          AW: Überschreiten der Kleinunternehmerregelung

          ich danke dir recht herzlich

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