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Kann man Verpflegungskosten-Pauschale für Fortbildung angeben? (2009 + 2010)

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    Kann man Verpflegungskosten-Pauschale für Fortbildung angeben? (2009 + 2010)

    Hallo zusammen!

    Ich sitze seit einiger Zeit an meinen Steuererklärungen und beginne mir die Haare zu raufen:
    Ich habe eine Fortbildung gemacht. Die Kosten für Fahrt und Unterkunft habe ich als Summe in die Anlage N in Zeile 47 eingetragen. Irgendwo hatte ich gelesen, dass man Verpflegungskosten pauschal angeben kann. Allerdings scheint dies für Fortbildungen nicht zu gelten, sondern lediglich für "Auswärtstätigkeiten".
    Meine Frage: Kann ich irgendwie pauschale Verpflegungskosten für die Fortbildung geltend machen? Schreib ich das einfach unter die Auswärtstätigkeit oder habe ich Nachteile dadurch bzw. ist das überhaupt rechtens?

    Noch eine Frage zur Werbungskosten-Pauschale: Die Pauschale liegt bekanntlich bei 920 EUR. Werden dort ALLE Kosten die unter dem Oberbegriff "Werbungskosten" eingetragen sind berücksichtigt?
    Und: Wenn ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahre und die Kosten pro Monat bei 47 EUR liegen, werden dann 12 x 47 EUR berechnet/anerkannt?


    Besten Dank! Wenn das geklärt ist, bin ich hoffentlich durch!
    Viele Grüße

    #2
    AW: Kann man Verpflegungskosten-Pauschale für Fortbildung angeben? (2009 + 2010)

    Mit welchem Programm arbeitest Du denn?

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      #3
      AW: Kann man Verpflegungskosten-Pauschale für Fortbildung angeben? (2009 + 2010)

      ... öhm. Ohne. Mit dem Elster Formular direkt.
      Oder verstehe ich die Frage falsch?


      Nachtrag: AAAHHH! Ich versuche es auf dem elektronischen Wege! Ach Mist, bin ich im falschen Unterforum? =/
      Zuletzt geändert von Hascherl; 25.09.2011, 13:38.

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        #4
        AW: Kann man Verpflegungskosten-Pauschale für Fortbildung angeben? (2009 + 2010)

        Wenn Du in ElsterFormular im Menü auf Hilfe/Anleitung zur Steuererklärung gehst und dort auf der Karte Index 'Arbeitnehmer-Pauschbetrag' eingibst, dann wird schon mal einer Deiner Fragen erklärt.

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          #5
          AW: Kann man Verpflegungskosten-Pauschale für Fortbildung angeben? (2009 + 2010)

          Danke für den fixen Hinweis, hilft mir leider nur bedingt weiter.
          Noch mal erklärend zu meiner Verpflegungs-Frage:

          Meine Fortbildung
          a) lief über 10 Monate, 1x pro Monat inkl. 1 Übernachtung
          b) Kurs-Kosten trug mein Arbeitgeber
          c) Reise- und Unterkunftskosten trug ich. Diese kosten habe ich bereits in Anlage N unter Weitere Werbekosten eingetragen. (Seite 2, Feld/Zeile 47)

          Frage: Man kann in Anlage N Mehraufwendungen für Verpflegung unter dem Oberbegriff Auswärtstätigkeiten eintragen. Ist Auswärtstätigkeit = Fortbildung?
          Ich meine zu verstehen, dass nicht. Denn ich kann die Verpflegungs-Pauschale die ich hier ansetzen dürfte, ja auch nur für eine Dauer von 3 Monaten geltend machen. Aber ich war ja 10 Monate unterwegs und das auch nicht durchgängig. Und auch nicht zum Arbeiten sondern zum Fortbilden.

          Ich weiß einfach nicht, was ich wo eintragen muss...

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