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Altersvorsorge bei Berechnung der Steuer wieder eingefordert

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    Altersvorsorge bei Berechnung der Steuer wieder eingefordert

    Hallo, ich soll in meinem Steuerbescheid meine Zulagen bei der Berechnung der Steuer wieder zurückzahlen.
    Die Steuerermäßigung betrug aber nur 235 EUR (Zulagen waren 493EUR), somit fahre ich doch damit mit schlechter, oder? Liegt da nicht ein Fehler vor, würde mal sagen, dass da liegt ein Softwarefehler vorliegt!?!

    Wer kennt sich da aus?

    #2
    AW: Altersvorsorge bei Berechnung der Steuer wieder eingefordert

    Die Zulage muss nur zurückgezahlt werden, wenn die Steuerermässigung höher als die Zulage ist. Nach Ihren Zahlenangaben dürfte deswegen eine Rückzahlung nicht zutreffend sein. Aber der richtige Ansprechpartner ist nicht das Forum, sondern das Finanzamt, das den Steuerbescheid erlassen hat. Und dies nach Möglichkeit noch innerhalb der Rechtsbehelfsfrist, sonst ist im Regelfall nichts mehr zu machen. Ich würde den zuständigen Bearbeiter anrufen - vielleicht kann dieser dies kurzfristig klären.

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      #3
      AW: Altersvorsorge bei Berechnung der Steuer wieder eingefordert

      Der genaue Text lautet eigentlich "Über die Zulage hinausgehende steuerliche Förderung". Damit sollte in Ihrem Fall die steuerliche Förderung eigentlich 728,- € betragen. Davon wird die Zulage wieder abgezogen und man kommt auf 235 €.

      Die Zulage müssen Sie nämlich nicht zurückzahlen. Sie wird lediglich auf die Steuererstattung "angerechnet" - also wie eine Vorauszahlung auf die zusätzliche Steuerermäßigung gewertet.

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