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Zusammenveranlagung Einkommensteuererklärung - Angestellt+Selbstständig
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AW: Zusammenveranlagung Einkommensteuererklärung - Angestellt+Selbstständig
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Offensichtlich wird es immer Leute geben die etwas zu meckern haben :-))
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AW: Zusammenveranlagung Einkommensteuererklärung - Angestellt+Selbstständig
... aber irgendwie zu Elster gehört !!! Der Name "Elsterforum" ist schon irgendwie Programm. Anderenfalls unterhalte ich mich mit Ihnen hier zukünftig über Rezepte für Kirschkuchen ... ;-)
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AW: Zusammenveranlagung Einkommensteuererklärung - Angestellt+Selbstständig
Die Rubrik: "Allgemein und Projekt" ist geeignet für:
Erfahrungsaustausch und Hilfestellung zu allem was nicht in die anderen Foren passt!!
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AW: Zusammenveranlagung Einkommensteuererklärung - Angestellt+Selbstständig
Achtung!
Diese Frage hat rein gar nichts mit Elster zu tun!
Wenden Sie sich an den Sachbearbeiter beim Finanzamt, der für Sie zuständig ist.
Es kann sein, dass sowohl die alte als auch die neue Steuernummer weiterhin gültig sind. Es kommt nämlich unter bestimmten Umständen vor, dass das FA eine Steuernummer für die Einkommensteuerveranlagung erteilt und eine weitere für die betrieblichen Steuern (USt, LSt, GewSt etc.).
Stellen Sie daher Fragen, die nichts mit Elster, Elstam etc zu tun haben, außschließlich beim Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
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AW: Zusammenveranlagung Einkommensteuererklärung - Angestellt+Selbstständig
Vielen Dank für die Info und einen schönen Tag noch:-)
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AW: Zusammenveranlagung Einkommensteuererklärung - Angestellt+Selbstständig
Hallo Tycoon,
wenn dem Finanzamt deine Gewerbeanmeldung vorliegt und du bist bis jetzt auch Arbeitnehmer gewesen, wird dein Steuerfall auf einer neuen Steuernummer geführt und die Einkommensteuer kommt natürlich mit auf die neue Steuernummer.
Tschüß
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Tycoon hat ein Thema erstellt Zusammenveranlagung Einkommensteuererklärung - Angestellt+Selbstständig.Zusammenveranlagung Einkommensteuererklärung - Angestellt+Selbstständig
Guten Tag!
Ich plane demnächst einen Gewerbebetrieb zu eröffnen und möchte anfangs wie bisher zusammen mit meiner Ehefrau die Einkommensteuer veranlagen.
Meine Ehefrau erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit und ich erziele dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Meine Frage:
Unter welcher Steuernummer sollte die Einkommensteuererklärng veranlagt werden, unter der bisherigen Steuernummer oder unter der mir dann neu zugesteilten Steuernummer für meinen Gewerbebetrieb?
Vielen Dank!
GrußStichworte: -
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