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GDB 90, Wohnmobil, Steuerermäßigung ?

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    GDB 90, Wohnmobil, Steuerermäßigung ?

    Hallo, ich bin 90% schwerbehindert.
    Ich habe den grün/orangenen Schwerbehindertenausweis, mit dem man zwischen Wertmarken für Freifahrten im ÖPNV oder der Steuerermäßigung fürs KFZ wählen kann.
    Frage:
    Ich will mir ein Wohnmobil bis 3,5 Tonnen zulegen, bekomme ich dafür die Steuerermäßigung, wie für ein normales KFZ ?
    Derzeit nutze ich die Freifahrten und will das dann aber e.v. nächstes Jahr ändern.
    Muß ich die Ermäßigung irgendwie beim Finanzamt beantragen ?
    Kann man das schriftlich machen ?

    Danke für Eure Hilfe !
    Leonardo

    #2
    AW: GDB 90, Wohnmobil, Steuerermäßigung ?

    Zitat von leonardo2 Beitrag anzeigen
    Kann man das schriftlich machen ?
    Man kann sich auf alle Fälle telefonisch darüber beim Finanzamt informieren.

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      #3
      AW: GDB 90, Wohnmobil, Steuerermäßigung ?

      Wohnmobile werden sowieso schon gegenüber Pkw ermäßigt besteuert. Da weiß ich momentan nicht, ob es zusätzlich noch mal die Ermäßigung durch den GDB gibt. Die für Sie zuständige Kraftfahrzeugsteuer-Stelle kann dies jedoch sicher (auch telefonisch) beantworten. Der letztendliche Antrag muss dann aber schriftlich und unter Vorlage des Ausweises (in Kopie) beantragt werden.

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        #4
        AW: GDB 90, Wohnmobil, Steuerermäßigung ?

        Bei uns ist dafür das Finanzamt zuständig.
        Habe in der Steuerbescheinigung für mein KFZ nachgeschaut.
        Ruft man beim Finanzamt an, kommt einfach eine Ansage, daß man zu den entsprechenden Öffnungszeiten im Service vorbekommen soll.
        Keine telefonische Info gibts.

        Jetzt bin ich beim Service heute Morgen vorbei gegangen.
        Da ist alles brechend voll, man muß eine Nummer ziehen und es gibt nicht einmal einen freien Stuhl !

        Bitte, es muß doch hier jemanden geben, der mir diese einfache Frage korrekt beantworten kann ?
        Oder gibt es für das Finanzamt irgendwo ein Forum, wo Experten antworten, so wie es die DRV für die Rente führt ?

        Leonardo

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          #5
          AW: GDB 90, Wohnmobil, Steuerermäßigung ?

          hier gibt es die Antworten, bitte lesen:

          http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?path=content/articles.php&contentid=219&PHPKITSID=987e93504e187 375c40224226f991271

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            #6
            AW: GDB 90, Wohnmobil, Steuerermäßigung ?

            Zitat von sophie m. Beitrag anzeigen
            hier gibt es die Antworten, bitte lesen:

            http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?path=content/articles.php&contentid=219&PHPKITSID=987e93504e187 375c40224226f991271
            Vielen Dank Sophie !
            Da steht es, es gibt also auch die Steuerermäßigung für Wohnmobile für mich !

            Leonardo

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              #7
              AW: GDB 90, Wohnmobil, Steuerermäßigung ?

              Jetzt muß ich doch noch mal was fragen, vielleicht kann mir das jemand interpretieren ?

              Da steht:
              Behinderter als Halter des Fahrzeugs

              .
              .
              Erwirbt der Behinderte ein weiteres Fahrzeug, so soll die Steuer für das zweite Fahrzeug nicht in voller Höhe festgesetzt werden, wenn das alte Fahrzeug innerhalb eines Monats nach der Zulassung des neuen Fahrzeuges ab- oder umgemeldet wird (Hessisches Finanzministerium, Erlass vom 17.04.1979, S - 6114 A - 7 - II A 41).

              Hmmmmm, auf meinen Namen ist bereits mein Kleinstwagen angemeldet, für den zahle ich 20 Euro im Jahr.
              Den wollte ich eigentlich behalten, geht das ?
              Oder ist das so zu verstehen, daß ich nur ein Fahrzeug besitzen darf, auf das es dann die Steuerermäßigung gibt ?
              Also müßte ich dann den Kleinstwagen auf meine Frau ummelden, damit ich die Steuerermäßigung für das Wohnmobil bekomme ?
              Oder verstehe ich den Text da oben falsch ?

              Leonardo

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                #8
                AW: GDB 90, Wohnmobil, Steuerermäßigung ?

                Da heißt es ja auch:

                Die Steuerbefreiung oder -ermäßigung steht dem Behinderten nur für ein Fahrzeug zu und muss beantragt werden.

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                  #9
                  AW: GDB 90, Wohnmobil, Steuerermäßigung ?

                  Klar, für nur ein Fahrzeug gibts Ermäßigung.
                  Darf aber der Behinderte mehrere Fahrzeuge besitzen, auf ihn angemeldet sein ?

                  Leonardo

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                    #10
                    AW: GDB 90, Wohnmobil, Steuerermäßigung ?

                    Schön, dass Sie jemand zum Unterhalten gefunden haben.

                    Was aber hat das alles mit einer elektronischen Steuererklärung zu tun?

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