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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

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    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

    Hallo !
    Ich habe bei mir im Finanzamt die Schwerbehindertenmerkmale nachtragen lassen.
    Muß man das nun jedes jahr aufs Neue machen ?
    Oder gilt das zukünftig wie auf der Karte für 3 Jahre ?
    Also ich bin unbefristet schwerbehindert, vielleicht gilt das mit der Elektronik zukünftig auch unbefristet ?

    Danke !
    Leonardo

    #2
    AW: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

    Hallo,

    wenn der Behindertenausweis unbefristet ausgestellt ist, hat das Finanzamt das auch so ins System eingepflegt. Das heißt der Pauschbetrag gilt für immer und muss auch nicht wieder neu beantragt werden.

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