Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Umsatzsteuervoranmeldung Kleinunternehmer

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Umsatzsteuervoranmeldung Kleinunternehmer

    Hallo,

    ich habe seit vier Jahren ein Kleingewerbe das ohne Umsatzsteuer läuft.
    Jetzt möchte ich für das Jahr 2012 Umsatzsteuervoranmeldung machen.

    Meine Frage:

    1. Wie muss ich dem Finanzamt die umstellung Anzeigen?

    2. Wann muss ich die erste monatliche Voranmeldung abgeben,
    Anfang oder Ende Januar?

    Danke.....

    #2
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung Kleinunternehmer

    Hallo schneiderrad,
    da wende Dich mit dieser Frage besser an Dein freundliches Finanzamt!

    Gruss stiller
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Umsatzsteuervoranmeldung Kleinunternehmer

      Da hat stiller zweifellos Recht! Trotzdem sag ich mal: Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind grundsätzlich vierteljährlich abzugeben. Und zwar - so wie monatliche auch - bis zum zehnten nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums.

      Kommentar


        #4
        AW: Umsatzsteuervoranmeldung Kleinunternehmer

        Hallo,

        mir geht es wie schneiderrad, seit 2008 Kleinunternehmerregelung, ab 2012 optiere ich zur Regelbesteuerung.
        Hab auch schon vom Finanzamt Bescheid erhalten, monatlich die Voranmeldung zu übermitteln.
        Soweit so gut.
        Noch dieses Jahr werde ich eine Rechnung (natürlich wie bisher ohne MWst) an einen Kunden schicken (Leistungdatum ...Dezember 2011), die aber auf jeden Fall erst 2012 bezahlt wird.
        Mir ist auch klar, das auch weil sie in 2012 erst bezahlt wird, sie trotzdem nicht umsatzsteuerpflichtig wird, weil die Leistung in 2011 erbracht wurde. Ich könnte die Rechnung im neuen Jahr schreiben, wäre ebenso.
        Meine Frage ist: in welche Zeile der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist dieser (Umsatz)Wert einzutragen, oder wird dies erst mit der Umsatzsteuer-Erklärung deklariert.

        Vielen Dank

        Kommentar


          #5
          AW: Umsatzsteuervoranmeldung Kleinunternehmer

          Machen Sie Besteuerung nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG)?

          Kommentar


            #6
            AW: Umsatzsteuervoranmeldung Kleinunternehmer

            Oh, hatte ich vergessen zu erwähnen.

            Nach vereinnahmten Entgelten (wurde mir vom Finanzamt auch schon bestätigt).

            künstler

            Kommentar


              #7
              AW: Umsatzsteuervoranmeldung Kleinunternehmer

              Hallo künstler,

              das vereinnahmte Entgelt für den Kleinunternehmerumsatz aus 2011 gehört nicht in die Umsatzsteuer-Voranmeldung (dort gibt es keine passende Kennziffer).

              Du gibst diesen Umsatz erst in deiner Umsatzsteuer-Jahreserklärung für 2012 an auf Seite 1 die Kennziffer 239.
              Bei der Plausibilitätsprüfung kommt lediglich ein grüner Hinweis, zu prüfen ob es korrekt ist steuerpflichtige Umsätze und Kleinunternehmerumsätze zu tätigen.
              Aber du kannst erfolgreich übermitteln.

              Tschüß

              Kommentar


                #8
                AW: Umsatzsteuervoranmeldung Kleinunternehmer

                Vielen Dank für die Antwort.

                Ging meine Vermutung mit der Deklaration in der Umsatzsteuererklärung 2012 also schon in die richtige Richtung.
                Mit dem Eintrag in die Kennziffer 239 wird das ganze für mich jetzt nachvollziehbar.
                Auch Danke für den Hinweis den die Plausibilitätsprüfung abgibt.

                Tschüß

                Kommentar


                  #9
                  AW: Umsatzsteuervoranmeldung Kleinunternehmer

                  Hallo

                  Stimmt das nun so, dass man die im Dezember erbrachten Leistungen bei Rechnungszahlung im Januar immer noch im Vorjahr verrechnet? Bei Kleinunternehmern die von der Ust. Befreiung zumindest zweitweise abhängig sind könnte dies ja dann ein wirklicher Ansatzpunkt zur Kalkulation sein.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Umsatzsteuervoranmeldung Kleinunternehmer

                    Hallo richael,

                    Zitat: Stimmt das nun so, dass man die im Dezember erbrachten Leistungen bei Rechnungszahlung im Januar immer noch im Vorjahr verrechnet?

                    Das kann man nicht pauschal sagen, wie du aus den vorangehenden Beiträgen lesen konntest, hängt das davon ab ob man Soll- oder Istbesteuerung hat.

                    Sollversteuerung: Lieferung erfolgt oder Leistung erbracht und Rechnung gelegt im Dezember, Kunde bezahlt im Januar, dann muss im Dezember abgerechnet werden.

                    Istversteuerung: gleicher Fall wie oben, aber Abrechnung erst bei Bezahlung durch Kunden also im Januar.
                    Die Genehmigung zur Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten erteilt das Finanzamt auf Antrag !

                    Tschüß
                    Zuletzt geändert von holzgoe; 20.12.2011, 07:07. Grund: Rechtschreibung korrigiert

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Umsatzsteuervoranmeldung Kleinunternehmer

                      Hallo,

                      und dann gibt es den Zeitraum 01.01.-10.01. eines jeden Jahres.
                      Hat man in diesem Zeitraum Ausgaben und Einnahmen, die dem Vorjahr zuzurechnen sind, dann kommen die auch noch ins Vorjahr.

                      Stimmts?

                      (Aber mein Kunde zahlt erst später)


                      Der Jahreswechsel ist schon einigermaßen spannend.

                      künstler

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Umsatzsteuervoranmeldung Kleinunternehmer

                        Zitat von künstler Beitrag anzeigen
                        und dann gibt es den Zeitraum 01.01.-10.01. eines jeden Jahres.
                        Hat man in diesem Zeitraum Ausgaben und Einnahmen, die dem Vorjahr zuzurechnen sind, dann kommen die auch noch ins Vorjahr.
                        Bei der Einkommensteuer, wenn es sich um regelmäßige Zahlungen handelt.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Umsatzsteuervoranmeldung Kleinunternehmer

                          @künstler,

                          Umsatzsteuer (vereinnahmt) ist eine Sache.

                          Einkommensteuer (wann vereinnahmt) eine ganz andere.

                          Umsatzsteuerlich kann ich eine Zahlung nach vereinahmten Entgelten von z.B. 1.000.000 Euro gut und gerne in ein folgendes Jahr wegen der Zahlung verschieben.
                          Einkommensteuerlich habe ich aber auch Einnahmen von 1.000.000 + im folgenden Jahr.

                          Aber da hilft besser ein Steuerberater.

                          stiller
                          Gruss (S)stiller
                          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Umsatzsteuervoranmeldung Kleinunternehmer

                            Ja, Tschuldigung bin ein bisschen vom eigentlichen Thema abgeschweift und war schon mehr in der EÜR.

                            Wollte nur weil der Kollege richael die Frage stellte, das noch einwerfen.

                            Aber da hilft dann wirklich besser ein Steuerberater.

                            Kommentar

                            Lädt...
                            X