Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Duales Studium

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Duales Studium

    Hallo,

    ich absolviere ab September nächsten Jahres ein duales Studium bei der ----.
    Hier erhalte ich eine Vergütung von etwa 900 Euro.

    Allerdings muss ich täglich etwa 50 km hin und 50 km zurück fahren.

    Meine Frage:

    Muss ich bzw. wie muss ich diese Vergütung versteuern. Erhält meine Mutter weiterhin Kindergeld? Habe ich ein Recht auf eine Dienstreisepauschale oder ähnliches? Kann ich die Fahrtkosten irgendwie steuerlich absetzen?

    Entschuldigt bitte die vielen Fragen, aber ich habe auf diesem Gebiet leider keinerlei Ahnung.

    Vielen Dank für Antworten im Voraus!

    #2
    AW: Duales Studium

    Ausbildungsvergütung: Anlage N erste Lohnsteuerbescheinigung eintragen
    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Anlage N Seite 2 Zeile 31 ff.
    Der Arbeitgeber behält von der Vergütung - soweit nach der Lohnsteuertabelle etwas einzubehalten ist - die Lohnsteuer ein.
    Die Mutter dürfte noch Kindergeld bekommen.

    Kommentar


      #3
      AW: Duales Studium

      Wenn es sich um nächstes Jahr (=2012) handelt, dann erhält die Mutter auf jeden Fall Kindergeld, da das Einkommen des Kindes nach einem neuen Gesetzentwurf (oder ist das schon Gesetz?) keine Rolle mehr spielen soll. Ansonsten sind Sie ganz normaler Arbeitnehmer.

      Kommentar


        #4
        AW: Duales Studium

        Ist schon Gesetz (am 01.11. im Bundesgesetzblatt veröffentlicht). Ich unterstelle mal, dass es vorher keine erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium gab und nicht (nebenher) eine Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Wochenstunden ausgeübt wird. Und natürlich, dass das Studium Teil des Arbeitsvertrages ist.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

        Lädt...
        X