Guten Abend,
bin mir nicht so sicher, ob ich in diesem Forum überhaupt richtig bin??
Mache unsere Erklärungen seit Jahren mit Elster und wir konnten bisher immer davon ausgehen, dass es bis auf einige Euros korrekt war.
Nun haben wir, aufgrund von Krankheit, erst ab 2007 wieder die Erklärungen abgegeben, allerdings stand für die 2007 keine CD mehr zur Verfügung.
Aufgrund dessen haben wir die Formulare für 2007 genutzt und die Daten habe ich dann in eine Steuerberechnung von Elster eingespielt.
Nun differiert der Rückzahlungsbetrag vom FA, gegenüber Elsterberechnung, um einige tausend Euro, da ich 2007, aufgrund von Krankheit, gekündigt wurde und eine Abfindung gemäss § 9 und 10 des KSchG nach §3, Ziffer 9 des ESTG erhalten habe.
Wer kann uns hier einen Rat oder eine Info geben, wo wir erfahren können, welcher Steuerabzug hier zum Tragen kommt.
Leider finde ich im ESTG keinen § 3 Ziffer 9, woraus ich ersehen könnte, welcher Abzug legitim wäre.
Für einen kurzfristigen Tipp bedanken wir uns.
Schönen Abend
Schneeweisschen
bin mir nicht so sicher, ob ich in diesem Forum überhaupt richtig bin??
Mache unsere Erklärungen seit Jahren mit Elster und wir konnten bisher immer davon ausgehen, dass es bis auf einige Euros korrekt war.
Nun haben wir, aufgrund von Krankheit, erst ab 2007 wieder die Erklärungen abgegeben, allerdings stand für die 2007 keine CD mehr zur Verfügung.
Aufgrund dessen haben wir die Formulare für 2007 genutzt und die Daten habe ich dann in eine Steuerberechnung von Elster eingespielt.
Nun differiert der Rückzahlungsbetrag vom FA, gegenüber Elsterberechnung, um einige tausend Euro, da ich 2007, aufgrund von Krankheit, gekündigt wurde und eine Abfindung gemäss § 9 und 10 des KSchG nach §3, Ziffer 9 des ESTG erhalten habe.
Wer kann uns hier einen Rat oder eine Info geben, wo wir erfahren können, welcher Steuerabzug hier zum Tragen kommt.
Leider finde ich im ESTG keinen § 3 Ziffer 9, woraus ich ersehen könnte, welcher Abzug legitim wäre.
Für einen kurzfristigen Tipp bedanken wir uns.
Schönen Abend
Schneeweisschen
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