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Zuschuss Erstausstattung ARGE

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    Zuschuss Erstausstattung ARGE

    Ich habe letztes Jahr einen Zuschuss von der ARGE für die Erstausstattung meiner Wohnung bekommen. Zu dieser Zeit war ich angestellt, aber durch meinen geringen Verdienst habe ich weitere Unterstützung durch die ARGE bekommen.
    Die monatlichen Zahlungen der ARGE muss ich m.E. wegen dem Progressionsvorbehalt angeben-auch wenn dann (der sich aus allen Einnahmen errechnete) Steuersatz nur auf meinen steuerpflichtigen Verdienst angewandt wird.
    Aber wie verhält sich das mit dieser einmaligen Zahlung - muss ich den Zuschuss für die Erstausstattung der Wohnung in der Steuererklärung angeben? Wenn ja-in welchem Formular und wo? Allerdings habe ich keine Rechnungen, was ich davon gekauft habe, weil alles durch Kleinanzeigen bezogen worden ist.

    Danke

    #2
    AW: Zuschuss Erstausstattung ARGE

    Hallo zauberfee80,

    Zitatie monatlichen Zahlungen der ARGE muss ich m.E. wegen dem Progressionsvorbehalt angeben-auch wenn dann (der sich aus allen Einnahmen errechnete) Steuersatz nur auf meinen steuerpflichtigen Verdienst angewandt wird.

    Nein, musst du nicht unter den Progressionsvorbehalt fällt das Arbeitlosengeld I,
    Leistungen wie Grundsicherung bzw. Hartz IV sind ALG II und unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt.

    Zitat:Aber wie verhält sich das mit dieser einmaligen Zahlung - muss ich den Zuschuss für die Erstausstattung der Wohnung in der Steuererklärung angeben? Wenn ja-in welchem Formular und wo? Allerdings habe ich keine Rechnungen, was ich davon gekauft habe, weil alles durch Kleinanzeigen bezogen worden ist.

    Dazu hat sich reckoner im anderen Forum schon geäußert.

    Tschüß

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