AW: Jahresbeitrag in der Umsatzsteuervoranmeldung
Wenn ich das richtig verstehe dann werden beide Rechnungen obwohl sie über den Kalendermonat und das Kalenderjahr hinausgehen für den (Gründungs-)Monat Dezember als Vorsteuerabzug gerechnet.
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Jahresbeitrag in der Umsatzsteuervoranmeldung
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Ein Gast antworteteAW: Jahresbeitrag in der Umsatzsteuervoranmeldung
Vorsteuerbeträge werden grundsätzlich nicht zeitanteilig aufgeteilt. Für den Abzug ist der Zeitpunkt der Rechnungsstellung massgebend.
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Jahresbeitrag in der Umsatzsteuervoranmeldung
Guten Tag,
habe zum 1.12. eine GbR gegründet. Für 2 Posten sind Jahresrechnungen angefallen. Jetzt weiß ich nicht wie ich dies in der Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember 2011 berechne:
Ich habe eine Rechnung mit einem Jahresbeitrag vom 09.11.11-08.12.12 erhalten. Soll ich diese dann anteilig zum Vorsteuerabzug bringen, also 09.11.-31.12.11, und dazu einen Nachweis beilegen?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
viele Grüße
elmucStichworte: -
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