Hallo, ich habe eine private Zahnzusatzversicherung und der Jahresbeitrag für 2012 würde mir bereits im Jahr 2011 von meinem Bankkonto abgebucht. In welchem Jahr kann / muss ich nun diesen Beitrag steuerlich gegenrechnen? Kann ich ihn in die Steuererklärung für 2011 reinnehmen oder darf ich ihn trotz frühzeitiger Abbuchung erst in der Steuererklärung für das Jahr 2012 abrechnen? Danke!
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Versicherungsbeitrag für 2012 wurde in 2011 bereits vom Konto abgebucht...
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