Hallo,
ich habe im ersten Geschäftsjahr 12.000€ Umsatz geschätzt und konnte somit die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Nun habe ich knapp 40.000€ Umsatz gemacht. Ich denke nicht, dass ich im nächsten Jahr die 50.000€ Grenze überschreite.
Kann ich die Regelung im zweiten Geschäftsjahr wieder beanspruchen wenn ich den Umsatz auf 40.000€ schätze?
ich habe im ersten Geschäftsjahr 12.000€ Umsatz geschätzt und konnte somit die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Nun habe ich knapp 40.000€ Umsatz gemacht. Ich denke nicht, dass ich im nächsten Jahr die 50.000€ Grenze überschreite.
Kann ich die Regelung im zweiten Geschäftsjahr wieder beanspruchen wenn ich den Umsatz auf 40.000€ schätze?
Kommentar