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Ausland gearbeitet - Eintragung wo und wie?

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    Ausland gearbeitet - Eintragung wo und wie?

    Hallo,

    wo, wie und was trägt man in das Einkommensteuerformular ein, wenn man vom 01.01. - 30.06 in den Niederlanden gearbeitet hat? Dann ist man wieder zurück nach Deutschland und ab Dezember wieder in Deutschland gearbeitet. Keine Wohnung mehr in den Niederlanden ab 01.07.

    War ein normaler fester Job, also keine Entsendung oder so, es sind nur die Gehaltszettel vorhanden. Wohnung in Deutschland behalten, aber auch eine Wohnung in den Niederlanden gehabt (Miete direkt vom Gehalt abgezogen, steht also auch auf dem Gehaltszettel).

    Immer wieder mal nach Hause (Germany) gefahren.

    Wichtig ist erst mal, wo etwas eingetragen wird; 2.rangig die Bescheinigungen oder so, die kann man nachreichen beim Finanzamt.

    Im Voraus besten Dank für ganz schnelle Hilfe, denn absolut null Plan wie man sowas macht.

    Gruss,
    Roellchen

    #2
    AW: Ausland gearbeitet - Eintragung wo und wie?

    Ich würde den Eintrag auf der Anlage N Seite 1 Zeile 21 machen.

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      #3
      AW: Ausland gearbeitet - Eintragung wo und wie?

      Hallo, danke schon mal für den Hinweis.

      Wollte ich auch erst in dieser Zeile eintragen, wurde aber stutzig, weil in den Niederlanden auch Steuern, Rente etc. vom Lohn abgezogen wurden und da steht als Hilfetext "steuerfrei". Mit Doppelbesteuerungsabkommen im Hilfetext kann ich gar nichts anfangen.

      Leider ist das mit der Steuererklärung in Niederlanden zwar wohl einfacher auszufüllen, aber die Frist dort ist nur wenige Monate (schon abgelaufen) und in niederländisch eine Steuererklärung...na ja.

      Ich hab' leider null Plan bei so etwas.

      Vielleicht doppelte Haushaltsführung ausfüllen und warten was das FA antwortet???

      Oder "Einkünfte die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen" ausfüllen???

      Danke im Voraus für Hilfe!!!...

      Gruss
      Roellchen

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        #4
        AW: Ausland gearbeitet - Eintragung wo und wie?

        Das hier ist kein Forum für rechtliche Fragen, sondern nur über Fragen rund um Elster & Co.
        Also entweder Sie kontaktieren einen Steuerberater oder füllen das ganze so aus, wie Sie denken, dass es richtig ist, und schreiben den ganzen Sachverhalt wie jetzt ausführlich auf einen Beiblatt bei Ihrer Steuererklärung und hoffen, das das Finanzamt das ganze richtig stellt.

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          #5
          AW: Ausland gearbeitet - Eintragung wo und wie?

          Sorry,

          aber ich hatte lediglich gefragt, wo ich wie etwas eintragen kann, da ich aus dem Formular und der Erklärung nicht ersehen konnte, wo man etwas diesbezüglich eintragen muss.

          Ich habe weder nach Steuertricks noch nach Absetzungen oder dergleichen gefragt, also überhaupt keine Beratung gewesen.

          Und...oje, da habe ich hier im Forum aber ganz andere tatsächliche Steuerberatungsfragen gefunden, die ohne Beanstandung beantwortet wurden.

          Herzlichst, Roellchen

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            #6
            AW: Ausland gearbeitet - Eintragung wo und wie?

            Basti89 hat schon Recht: Ihnen sind nämlich offensichtlich die Feinheiten an der Thematik gar nicht bewusst, die da ZUM BLEISTIFT wären: wann und wo Wohnsitz, Wohnsitz in beiden Staaten, Ansässigkeit im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA), Einkommensverteilung nach DBA, Steuererklärung in beiden Staaten, Abgrenzung des Besteuerungsrechts NL / D, Nachweis der Versteuerung im anderen Staat, Vorliegen der Voraussetzungen doppelter Haushaltsführung.

            Ich denke, dadurch ist erkennbar, dass es sich nicht einfach nur um ein mechanisches Ausfüllen von Formularen geht. In diesem Zusammenhang auch noch zusätzlich der Hinweis, dass ab 2011 zusätzlich noch die neue Anlage N-AUS in Frage kommt !
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Ausland gearbeitet - Eintragung wo und wie?

              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Basti89 hat schon Recht: Ihnen sind nämlich offensichtlich die Feinheiten an der Thematik gar nicht bewusst, die da ZUM BLEISTIFT wären: wann und wo Wohnsitz, Wohnsitz in beiden Staaten, Ansässigkeit im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA), Einkommensverteilung nach DBA, Steuererklärung in beiden Staaten, Abgrenzung des Besteuerungsrechts NL / D, Nachweis der Versteuerung im anderen Staat, Vorliegen der Voraussetzungen doppelter Haushaltsführung.

              Ich denke, dadurch ist erkennbar, dass es sich nicht einfach nur um ein mechanisches Ausfüllen von Formularen geht. In diesem Zusammenhang auch noch zusätzlich der Hinweis, dass ab 2011 zusätzlich noch die neue Anlage N-AUS in Frage kommt !

              Hallo,

              das ist mal eine gute Erklärung von Picard777! Vor allem ein netter Ton und eben gut erklärt! Danke!

              Ich war wirklich nur der Auffassung, dass ich das - Ausland - irgendwo eintragen muss. Und das war es auch nur was ich wissen wollte..eben, wo man das einträgt.
              Das da nun so viel mit zusammenhängt...echt null Plan.

              Na, dann wird sich das FA bestimmt melden, da ich lediglich dafür eine Zeile ausgefüllt habe, von wann bis wann in den Niederlanden gewesen und wieviel Brutto verdient.

              Danke für die Info.

              LG, Roellchen

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                #8
                AW: Ausland gearbeitet - Eintragung wo und wie?

                Es gibt einen Steuerberater in den Niederlanden der für sowohl Holland als auch Deutschland die Steuererklärung einreichen kann. Kostet nicht viel und beratet Sie auch über andere Vorteile aus Holland wobei mann oft sehr viel geld von Holländischen Finanzamt zurückbekommen kann.

                schau mal auf www.derhollandsteuerberater.de

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