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Steuererkläungsabgabepflichtig ja/nein ?

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    Steuererkläungsabgabepflichtig ja/nein ?

    Guten Tag allerseits; ich bin NEU hier und habe folgend umschriebenes Problem:

    Ich war früher selbständig und habe meine steuerlichen Angelegenheiten jahrzehntelang über einen Steuerberater regeln lassen. Dieser hat dann nach unserem 65. aufgrund von wahrscheinlich dauerhaft sehr geringen Einkünften mit dem FA. verhandelt und erreicht, dass meine Frau und ich seit 2004 keine Steuererklärung mehr abzugeben brauchen !
    Seit 2011, ganz sicher aber ab 2012 werden wir aber wieder geringfügige Erfolge in Form einer mtl. Leibrente aus einem ETW-Verkauf haben und es könnte möglich sein, dass wir dadurch wieder „steuerpflichtig“, und dann auch wieder „erklärungsabgabepflichtig“ sind, wollen uns aber die horrenden Kosten des Steuerberaters sparen, der uns das sagen könnte.

    Wer kann mir sagen, wie ich „das“ herausfinden kann, ohne schon dafür zur Kasse gebeten zu werden ???
    *Ginge das vielleicht mit einer der relativ preiswerten diversen Softwaren zur Steuererklärung ? Aber meines Wissens nach sollen die doch nur helfen, möglichst viel von den bereits gezahlten Steuern zurück zu erhalten, oder ?
    * Wenn ja, mit welcher explizit ?

    Mit Dank im Voraus und einem f.G. Colonius

    #2
    AW: Steuererkläungsabgabepflichtig ja/nein ?

    Pflichtveranlagung von Nichtarbeitnehmern

    Wenn weder Sie noch Ihr Ehegatte Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit haben (aktiver Arbeitslohn oder Versorgungsbezüge), regeln § 25 EStG und § 56 EStDV, ob Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Diese Vorschrift hat Bedeutung für folgende Berufsgruppen:

    Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte;
    Rentner ohne zusätzliche Versorgungsbezüge;
    nicht berufstätige Personen mit anderen Einkünften (Kapitaleinkünfte mit Abgeltungsteuerabzug zählen nicht mit).

    Gehören Sie zu diesem Personenkreis und übersteigt Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte die folgelnden Grenzen, sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet (was nicht heißt, dass auch Steuern anfallen):

    Gesamtbetrag der Einkünfte größer als


    Alleinstehende Verheiratete ab 2010
    € 8.040,00 € 16.080,00

    Betragsgrenzen = Grundfreibetrag plus Sonderausgaben-Pauschbetrag

    Zum Ausrechnen können Sie das kostenlose Steuerprogramm Elsterformular unter www.elster.de herunterladen. Im Forum befinden Sie sich ja schon.

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      #3
      AW: Steuererkläungsabgabepflichtig ja/nein ?

      Hallo und allerbesten Dank für Ihre Hinweise !

      Außer unserer gesetzlichen Altersrenten von rd. 400 + 300 € und ein paar Euro aus Investmentanlagen, die ja direkt von der Bank an das FA gemeldet werden, haben wir nur noch Zinserträge aus einem privaten Darlehen wie folgt dargestellt:
      *Die Darlehenssumme war am 1.1.2011 75.871,95 €.
      *Sie wird unregelmäßig zurückgezahlt; es besteht also keine regelmäßige Annuität und somit auch kein fester Endzeitpunkt des Darlehens. Das Darlehen endet, wenn es restlos abgezahlt ist.
      Zur Anrechnung des Jahres 2011 gingen gesamt 5.000 € als Rückzahlung ein.
      Davon waren 2.243,39 € Zinsen.
      Am Jahresende waren noch 73.396,64 € an Restschuld vorhanden.
      Folglich wäre der Abtragungsanteil 2.756,61 €

      Bei Tod des überlebenden Ehepartners geht der dann noch bestehende Darlehensrest in die Erbmasse über und wird auf beide Söhne je zur Hälfte verteilt.

      Ich kann leider nicht erkennen, unter welcher Rubrik und mit welchen Summen ich diese Einkünfte im Online-Elsterfomular einzutragen habe ?

      Ich wäre für einen sachdienlichen Hinweis sehr dankbar.

      Mit einem freundlichen Gruß, Colonius

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        #4
        AW: Steuererkläungsabgabepflichtig ja/nein ?

        Anlage KAP bei den Kapitalerträgen, welche nicht dem Steuerabzug unterlegen haben.

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