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Fahrtkosten Arzt/Psychotherapie

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    Fahrtkosten Arzt/Psychotherapie

    Hallo. Ich habe 1-2 mal im Monat eine Fahrt von jeweils 30 km zu Psychotherapie. Kann ich die geltend machen und wenn ja, wo?

    #2
    AW: Fahrtkosten Arzt/Psychotherapie

    gehört imho zu den Krankheitskosten und damit wohl im Rahmen der aussergewöhnlichen Belastungen auf dem Mantelbogen (Seite 3) einzutragen.
    Ggf. mal in die Ausfuellhilfe zum dortigen Bereich schauen.
    Kosten machen sich da allerdings erst nach Berücksichtigung der sog. zumutbaren Belastung bemerkbar, ob die Fahrtkosten also was bringen kann man so nicht sagen ;-)

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      #3
      AW: Fahrtkosten Arzt/Psychotherapie

      Achso... Also es sind 60 KM hin und zurück, 2 x Monat.
      Wer bestimmt das denn ob es zumutbar ist?
      Gruß

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        #4
        AW: Fahrtkosten Arzt/Psychotherapie

        Dein Verdienst bestimmt das, bzw. Dein Gesamtbetrag der Einkünfte und der Gesetzgeber.
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: Fahrtkosten Arzt/Psychotherapie

          Das bestimmt das Einkommensteuergesetz, § 33. Die Höhe der zumutbaren Belastung wird prozentual vom Familienstand und vom Einkommen beeinflusst.l

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