Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kinderbetreuungskosten werden nicht berücksichtigt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kinderbetreuungskosten werden nicht berücksichtigt

    Finde die falsche Eingabe nicht, kann mir jemand helfen?

    Elster Steuerberechnung ergibt folgende Fehler:
    -Bei den Kinderbetreuungskosten für ein Kind wurde ganzjährig kein gemeinsamer
    Haushalt erklärt. Bitte prüfen.
    -Kinderbetreuungskosten konnten nicht berücksichtigt werden.

    Folgende Eintragungen habe ich gemacht:

    Hauptvordruck:
    Seite 1: Zeile 1,3-18, 20, 23, 24
    Seite2: nichts
    Seite3: Zeile 68, 72,74
    Seite 4: Zeile 96 100%

    Anlage Kind:
    Seite 1: Zeile 4,5,6,7
    Seite 2: Zeile 42,43, 44 Nein, 45 nein
    Seite 3: Zeile: 61,62,81, 88

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten werden nicht berücksichtigt

    ich unterstelle sie machen eine getrennte bzw. einzelveranlagung?

    Anlage Kind Zeile 9 und 10 fehlt.

    ist mit Zeile 62 gemeint, das dort auch erwerbstaetigkeit angekreuzt wurde? bzgl Zeile 81 muss darüber auch angekreuzt werden ob vater oder mutter...

    ansonsten hätte ich zeile 96 Hauptvordruck in Verdacht. sind sie noch verheiratet? denn diese Zeile ist nur von getrennt veranlagten EHEGATTEN auszufuellen.
    das was sie diesbezüglich ausfüllen wollten, wäre dann wohl eher Zeile 90 Anlage Kind.

    Kommentar


      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten werden nicht berücksichtigt

      Hallo Falzo!

      Getrennte Veranlagung, Vollberufstätig, in Scheidung lebend und Alleinerziehend.

      Hauptvordruck:
      Zeile 96 ist ausgefüllt und richtig, da ich 40 std. die Woche arbeite.

      Anlage Kind:
      Zeile 9 eingetragen, Zeile 10 muss ich nicht da in Zeile 9 Vater und Mutter eingetragen sind. Hatte ich mal versuchsweise ausprobiert, Ergebniss war wie oben beschrieben das selbe.
      Zeile 81 ist natürlich entsprechend umgerechnet mit dem 2/3 Anrechnungsbetrag der anzusetzenden Kinderbetreuungskosten.
      Zeile 90 gibt bei mir einen Runtime Error.... ich habe auch keine gemeinsamen Antrag gestellt, sondern einen getrennten.

      Ich bin für jeden Hinweis glücklich der die Elster zum fliegen bringt :-)

      Kommentar


        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten werden nicht berücksichtigt

        hmm das muessen wir leider noch mehr aufdröseln. in scheidung lebend meint das trennungsjahr, also _noch_ verheiratet?

        ich habe mal versucht einen testfall einzugeben, komme aber gar nicht soweit das ich in zeile 96 hauptvordruck ueberhaupt ein kreuz machen könnte!
        tatsaechlich geht es an der stelle ja nicht nur um KBK sondern auch aussergewöhnliche belastungen, insofern mag die angabe da nicht falsch sein.

        tatsaechlich greift die angabe dort aber in bezug auf die KBK imho nur wenn diese als sonderausgaben zum abzug gebracht werden, nicht als werbungskosten (sh. genauer wortlaut) - im übrigen steht auch dabei dran gemeinsamer antrag... ;-)

        zeile 90 (kind) ist evtl. wirklich relativ schnuppe, mir ist wieder eingefallen, das es dabei nur um die aufteilung des hoechstbetrages (ich glaub 4000,-) ging, solange die kosten also nicht ueber 2000 euro liegen, wäre eine eintragung da egal.

        ABER: in einer getrennten veranlagung sollte imho nichts zur ehefrau stehen, auch die frau traegt sich allein als steuerpflichtige an erste stelle. die zeilen 14-18 bleiben somit leer!!

        dann MUSS auch der zweite elternteil in zeile 10 auf der anlage kind und bei mir klappt es dann auch mit der berechnung... wobei ich nach wie vor nichts in zeile 96 hauptvordruck ankreuzen kann, aber das mag mit irgendwelchen angaben zu den aussergewoehnlichen belastungen vorher zusammenhaengen.

        Kommentar


          #5
          AW: Kinderbetreuungskosten werden nicht berücksichtigt

          Ich kann nicht Zeile 9 eintragen mit 2 Kreuzen bei Ehefrau und Ehemann und dann in Zeile 10 den Namen des Vaters eintragen.Für Zeile 10 möchte Elster auch den Bezug zum Hauptvordruck haben, also eintragungen in Zeile 14-18.
          Kannst Du Anhänge von deinem Dummytestfall posten?

          Kommentar


            #6
            AW: Kinderbetreuungskosten werden nicht berücksichtigt

            Also, noch mal zum Verständnis:

            Es geht um 2010 (stimmt das?)

            Ihr habt Anfang 2010 noch zusammen gelegt (Ja?)

            Ihr macht keine zwei Einzelveranlagungen, auch keine Zusammenveranlagung, sondern ganz konkret Getrennte Veranlagung (Richtig?)

            Kommentar


              #7
              AW: Kinderbetreuungskosten werden nicht berücksichtigt

              2010 habe wir zusammen gemacht. Nun 2011 werden wir es getrennt veranlagen. Sind seit Anfang 2010 getrennt, und die Scheidung hat sich so verzögert, dank der Renteninstitution, dass wir noch nicht geschieden.
              Zwei getrennte Veranlagungen...

              Kommentar


                #8
                AW: Kinderbetreuungskosten werden nicht berücksichtigt

                Wenn Ihr Euch 2010 getrennt habt, dann gibts für 2011 keine getrennte Veranlagung mehr, nur noch zwei Einzelveranlagungen.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Kinderbetreuungskosten werden nicht berücksichtigt

                  Es stehen nur 4 Veranlagungsarten zur verfügung:

                  1. Zusammenveranlagung
                  2. Getrennte Veranlagung
                  3. Besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung
                  4. Wir haben Gütergemeinschaft vereinbart

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Kinderbetreuungskosten werden nicht berücksichtigt

                    Hallo ElsterUSser,
                    du musst zwei Einzelveranlagungen machen wie Elefant schrieb, also zwei Erklärungen fertigen mit nur Eintragung als Steuerpflichtiger.

                    Tschüß

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Kinderbetreuungskosten werden nicht berücksichtigt

                      "Wird keine Veranlagungsart angekreuzt, unterstellt das Finanzamt, dass die Ehegatten die Zusammenveranlagung wählen; diese Veranlagungsart ist im Regelfall für sie die günstigere. " Zitat von der Elsterhilfe....

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Kinderbetreuungskosten werden nicht berücksichtigt

                        Nur haben Sie für 2011 gar keine Ehegattenwahlrecht mehr. 2011 haben Sie das ganze Jahr dauernd getrennt gelebt. In der Folge können sie nicht zwischen Zusammen- und getrennter Veranlagung wählen, sondern es sind wie bei ledigen zwingend zwei Einzelveranlagungen durchzuführen. Ob sie noch verheiratet sind oder nicht ist dabei unerheblich.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Kinderbetreuungskosten werden nicht berücksichtigt

                          Zitat von ElsterUSser Beitrag anzeigen
                          "Wird keine Veranlagungsart angekreuzt, unterstellt das Finanzamt, dass die Ehegatten die Zusammenveranlagung wählen
                          Das gilt natürlich nur, wenn die Zeilen für die Ehefrau ausgefüllt werden. Nachdem Du keine Ehefrau hast stellt sich diese Frage aber nicht.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Kinderbetreuungskosten werden nicht berücksichtigt

                            ok, ich habe das nun so gemacht und elster berechnet, dankeschön ;-)
                            trotzdem ist mir noch unklar warum ich so tue als ob ich geschieden bin... hatte mal beim Finanzamt angerufen und die hatten mir geraten getrennte veranlagung zu wählen... allerdings hatte mir dort auch ein männliches wesen geraten 2 tage zu warten, dann wäre manchmal der fehler weg....

                            Kann mir noch jemand erklären warum ich so tue als ob ich nicht verheiratet bin???? Zum Verständniss, denn daran scheint es ja bei mir gehangen zu haben..

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Kinderbetreuungskosten werden nicht berücksichtigt

                              weil sie im jahr 2011 keinen einzigen Tag mit Ihrem Ehegatten zusammen gelebt haben, ganz einfach. Hatten Sie das dem Menschen im Finanzamt wirklich so gesagt? Oder das Jahr verwechselt?

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X