Gesetzliche Bestimmungen zur Einkommensteuererklärung
Die Einkommensteuererklärung ist für Veranlagungszeiträume ab 2011 elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln, wenn
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt werden.
Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung greift nicht, wenn daneben Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Steuerabzug erzielt werden und die positive Summe der Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, sowie die positive Summe der Progressionseinkünfte jeweils den Betrag von 410 € nicht übersteigen.
Merkblatt/Flyer -> http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Elster/Weitere_Infos_und_Links/Merkblatt_Verpflichtung_elektronische_Uebermittlun g_ab_2012.pdf
Hinweis bereits für 2013 -> Authentifizierung
Für Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Antrag auf Dauerfristverlängerung, Anmeldung einer Sondervorauszahlung und die Zusammenfassende Meldung, die ab 1.1.2013 abzugeben sind, ist nur noch die authentifizierte Übermittlung möglich.
Quelle:
http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Elster/Verpflichtung_zur_elektronischen_Abgabe/default.php?f=lfst&c=n&d=x&t=x
Die Einkommensteuererklärung ist für Veranlagungszeiträume ab 2011 elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln, wenn
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt werden.
Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung greift nicht, wenn daneben Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Steuerabzug erzielt werden und die positive Summe der Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, sowie die positive Summe der Progressionseinkünfte jeweils den Betrag von 410 € nicht übersteigen.
Merkblatt/Flyer -> http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Elster/Weitere_Infos_und_Links/Merkblatt_Verpflichtung_elektronische_Uebermittlun g_ab_2012.pdf
Hinweis bereits für 2013 -> Authentifizierung
Für Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Antrag auf Dauerfristverlängerung, Anmeldung einer Sondervorauszahlung und die Zusammenfassende Meldung, die ab 1.1.2013 abzugeben sind, ist nur noch die authentifizierte Übermittlung möglich.
Quelle:
http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Elster/Verpflichtung_zur_elektronischen_Abgabe/default.php?f=lfst&c=n&d=x&t=x