Hallo Zusammen,
ich habe zwar jetzt fast das gesamte Forum durchgestöbert, aber immer noch eine Frage: Ich habe vor einigen Jahren eine Berufsausbildung im öffentlichen Dienst absolviert und dort einige Jahre im Angestelltenverhältnis gearbeitet. Seit 01.09 letzten Jahres absolviere ich nun ein Duales Studium bei meinem bisherigen Arbeitgeber. Muss ich bei meiner Einkommensteuererklärung angeben, dass es sich um eine Ausbildung oder um eine Fort-/Weiterbildung handelt? Werden die Fahrtkosten zur Fachhochschule in voller Höhe (=Hin- und Rückweg) oder nur "ganz normal" (d.h. ein Weg) berücksichtigt? Handelt es sich bei den Fahrkosten, Lehrmaterialien, Laptop etc. um Werbungskosten oder um welche Kosten?! Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen...habe schon ganz eckige Augen vom lesen
Gruß Florian
ich habe zwar jetzt fast das gesamte Forum durchgestöbert, aber immer noch eine Frage: Ich habe vor einigen Jahren eine Berufsausbildung im öffentlichen Dienst absolviert und dort einige Jahre im Angestelltenverhältnis gearbeitet. Seit 01.09 letzten Jahres absolviere ich nun ein Duales Studium bei meinem bisherigen Arbeitgeber. Muss ich bei meiner Einkommensteuererklärung angeben, dass es sich um eine Ausbildung oder um eine Fort-/Weiterbildung handelt? Werden die Fahrtkosten zur Fachhochschule in voller Höhe (=Hin- und Rückweg) oder nur "ganz normal" (d.h. ein Weg) berücksichtigt? Handelt es sich bei den Fahrkosten, Lehrmaterialien, Laptop etc. um Werbungskosten oder um welche Kosten?! Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen...habe schon ganz eckige Augen vom lesen
Gruß Florian
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