AW: Verkauf Diplomarbeit
Angeben ja, m. E. Einkünfte aus selbständiger schriftstellerischer Tätigkeit, also Anlage S. Wenn Sie aber Arbeitnehmer sind und keine weiteren Einfünfte neben der AN-Tätigkeit haben, bleiben die o. g. Einkünfte bis 410 Euro jährlich ganz außer Ansatz, darüber gibt es eine Gleitklausel (Härteausgleich, § 46 Abs. 3 EStG).
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Als ich noch Studentin gewesen bin-habe ich mich bei Grin angemeldet und meine Hausarbeiten und meine Diplomarbeit zum Download bereit gestellt. Den Preis bestimmen die Anbieter des Verlages. Von dem Erlös fließt ein kleiner prozentualer Anteil quartalsweise an mich. Einen Honorarvertrag oder ähnliches gibt es nicht. Also das System funktioniert wie Ebay.
Muss ich die minimalen Beträg in der Steuererklärung angeben und wenn ja - in welchem Formular inkl. Zeile?
DankeStichworte: -
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