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Neubau m. Einliegerwohnung, Lebensgemeinschaft

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    Neubau m. Einliegerwohnung, Lebensgemeinschaft

    Hallo Zusammen,

    ich habe mit meinem Lebensgefährten letztes Jahr ein Haus (mit Einliegerwohnung) gebaut. Das Haus sowie die Einliegerwohnung wurde im August bezogen.

    Nun mehr steht die jährliche Steuerklärung an und mich plagen Fragen über Fragen.

    1.) in den vergangenen Jahren habe ich immer eine getrennte Steuererklärung für
    uns beide gemacht, muss ich das weiterhin machen oder kann man auch eine
    gemeinsame Steuererklärung in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
    erstellen?
    2.) Auf was muss ich ganz besonders bei einer Steuererklärung mit einem Neubau
    bzw. einer Einliegerwohnung achten?
    3.) Falls eine getrennte Steuererklärung gemacht werden muss, werden dann die
    die Mieteinnahmen gesplittet?

    Über Antworten würde ich mich freuen und bedanke mich im Voraus.

    LG

    #2
    AW: Neubau m. Einliegerwohnung, Lebensgemeinschaft

    1. Sie und ihr Lebensgefährte geben weiterhin Einzelveranlagungen ab. Jeder nunmehr mit einer Anlage V (in der die Hälfte ? des Vermietungsergebnisses als Beteiligung an einer Grundstücksgemeinschaft erklärt wird)

    2. Im Erstjahr einer Vermietung ist auf jeden Fall die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder Lohi-Vereins zu empfehlen.

    3. Die Vermietung selbst wird in einer gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte der Grundstücksgemeinschaft (= sie und ihr Lebensgefährte) erklärt. Neben der Feststellungserklärung, in der die Einkünfte aufgeteilt werden, ist eine Anlage V abzugeben, die Einnahmen und Ausgaben aus der Vermietung enthält.

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