Hallo,
seit dem 1.06.2009 beziehe ich Altersrente im vorgezogenen Ruhestand ab 60 nach der Altersteilzeit. Da meine Rente sehr knapp bemessen ist, möchte ich im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze nun etwas hinzuverdienen.
Nun habe ich eine grundsätzliche Frage:
Ich habe sehr gute Kenntnisse im Umgang mit Computern, PC, Notebooks usw.
Daher überlege ich, ob ich nicht Senioren zu Hause durch kleine Anzeigen in der Zeitung oder (örtlich begrenzt) im Internet anbiete, ihnen bei Problemen bzw. Umgang mit PC, Notebook der Maus und den verschiedenen Abläufen meine Hilfe anzubieten.
Meine Frage geht dahin, ob es dafür/dadurch zwingend notwendig ist, ein Gewerbe anzumelden bzw. steuerlich zu erklären.
Durch eine ehrenamtliche Tätigkeit ist meine Zeit ohnehin -auch für einen Minijob- sehr begrenzt so dass ich diesen Hinzuverdienst nur im Rahmen von ca.150,- 200,-
Euro planen würde..
Vielen Dank für eine Info, selbst wenn mein Beitrag vielleicht nicht ganz 'elstertypisch' ist.
seit dem 1.06.2009 beziehe ich Altersrente im vorgezogenen Ruhestand ab 60 nach der Altersteilzeit. Da meine Rente sehr knapp bemessen ist, möchte ich im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze nun etwas hinzuverdienen.
Nun habe ich eine grundsätzliche Frage:
Ich habe sehr gute Kenntnisse im Umgang mit Computern, PC, Notebooks usw.
Daher überlege ich, ob ich nicht Senioren zu Hause durch kleine Anzeigen in der Zeitung oder (örtlich begrenzt) im Internet anbiete, ihnen bei Problemen bzw. Umgang mit PC, Notebook der Maus und den verschiedenen Abläufen meine Hilfe anzubieten.
Meine Frage geht dahin, ob es dafür/dadurch zwingend notwendig ist, ein Gewerbe anzumelden bzw. steuerlich zu erklären.
Durch eine ehrenamtliche Tätigkeit ist meine Zeit ohnehin -auch für einen Minijob- sehr begrenzt so dass ich diesen Hinzuverdienst nur im Rahmen von ca.150,- 200,-
Euro planen würde..
Vielen Dank für eine Info, selbst wenn mein Beitrag vielleicht nicht ganz 'elstertypisch' ist.
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